MPU-Zahl in Deutschland sinkt.




88.035 Personen mussten sich 2017 im Rahmen einer MPU auf ihre Eignung für die Teilnahme am Straßenverkehr begutachten lassen. Das sind im Vergleich zum Vorjahr 3,5 Prozent weniger, wie die BASt meldet. Bei den Ergebnissen der MPU gab es keine relevanten Veränderungen gegenüber dem Vorjahr. Gut 60 Prozent wurden als „geeignet“ beurteilt.

 

Alkoholauffälligkeit war wie in den letzten Jahren der häufigste Grund. Die Zahl der Begutachtungen wegen wiederholten Alkoholmissbrauchs in Verbindung mit den allgemeinen Verkehrs- oder den strafrechtlichen Auffälligkeiten sank gegenüber 2016 um rund 10 auf 5 Prozent. Und die Begutachtungen bei erstmaliger Alkoholauffälligkeit gingen um 8 Prozent zurück, die wegen wiederholter Alkoholauffälligkeit um knapp 7 Prozent. Die Zahl der alkoholbedingten Fragestellungen insgesamt sank somit um mehr als 8 Prozent, womit sich der Trend der letzten Jahre fortsetzt. Die Begutachtungen wegen der Einnahme von Betäubungsmitteln stiegen hingegen um 4 Prozent. Die Anzahl ist mit 23.205 Menschen aber immer noch deutlich geringer als die der alkoholbedingten Fragestellungen.

 

Das MPU-Gutachten ist die psychologische und medizinische Grundlage für jede Straßenverkehrsbehörden, ob eine Person seine Fahrerlaubnis erhalten oder zurückerhalten kann oder nicht. Wird die Fahrerlaubnis nicht zugesprochen, können betroffene Personen eine Erteilung nach einem festgesetzten Zeitraum dann erneut beantragen. Bei spezifischen Anlassgruppen ist aufgrund des MPU-Gutachtens auch die Einstufung als „nachschulungsfähig“ möglich, dann kann die Fahrerlaubnis nach der Teilnahme an entsprechenden Seminaren wieder erteilt werden. (ampnet/TX)