Myflight mit erster Erfolgsbilanz.




Ist der Flug verspätet, wird verschoben oder fällt komplett aus, haben Passagiere ganz gewisse Ansprüche gegen die Airline. Bei Annullierung, Überbuchung oder mehr als 3-stündiger Verspätung ist eine pauschale Ausgleichszahlung (250 Euro, 400 Euro oder sogar 600 Euro) nach der EU-Fluggastrechteverordnung verpflichtend.

 

Voraussetzung ist: Dieser Flug muss aus der EU starten oder von einer europäischen Airline mit einem Ziel in der EU durchgeführt werden. Die Airlines versuchen natürlich durchweg, eine Zahlung zu umgehen. Seit 2021 können Fluggäste mit dem Entschädigungsrechner des ADAC ihre Rechte mit wenigen Klicks aufgelistet bekommen und dann entscheiden, ob und wie sie tätig werden wollen.

 

Das geht entweder über den Musterbrief des Klubs, durch Einschaltung der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr, oder aber durch Beauftragung eines ADAC-Vertragsanwalts, oder auch mit Hilfe des ADAC-Partners Myflight, der jetzt eine erste Bilanz seiner Arbeit vorlegte. Danach gab es im Durchschnitt aller eingereichten Fälle eine Entschädigung von mehr als 700 Euro. Dabei betrafen die meisten Fälle deutsche Airlines. Spitzenreiter war Eurowings mit 17 Prozent, gefolgt vom Mutterkonzern Lufthansa mit 12 Prozent. (ampnet/TX)