Nachrüstung für Handwerker- und Lieferfahrzeuge.




Das Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) stellt ab 1. Januar 2019 zunächst rund 333 Millionen Euro für Hardware-Nachrüstungen von Handwerker- und Lieferfahrzeugen bereit, um die besonders von Stickstoffdioxid-Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte zu unterstützen.

 

Die Nachrüstung senkt den NOx-Ausstoß eines Kleinlastwagens um bis zu 85 Prozent.

 

Förderberechtigt sollen Fahrzeughalter mit gewerblich genutzten Wagen der Klassen Nl und N2 mit einer zulässigen Gesamtmasse von 2,8 bis 7,5 t sein, die ihren Sitz in einer der 65 von Grenzwertüberschreitungen betroffenen Städte und Regionen mit einem Stickstoffdioxid-Jahresmittel von mehr als 40 Mikrogramm pro Kubikmeter haben. Auch gewerbliche Fahrzeughalter, deren Unternehmen nennenswerte Aufträge in der Stadt haben, sollen förderberechtigt sein. Sie müssen mindestens 25 Prozent ihrer jährlichen Aufträge oder mindestens 1/4 ihres Jahresumsatzes dort in einer Stadt haben.

 

Für die Förderung muss zudem eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE) des KBA für die Nachrüstsysteme nachgewiesen werden. Damit wird sichergestellt, dass die Einsparziele in Höhe von bis zu 85 Prozent auch im Realbetrieb erreicht werden. Die Nachrüstung dieser Fahrzeuge ist weniger komplex als bei den Pkw, weil es hier weniger Modellvarianten gibt und oftmals mehr Bauraum vorhanden ist. Das BMVI hat die dafür technischen Anforderungen erarbeitet. Die Anträge können damit sofort beim KBA gestellt werden. Förderanträge für die Nachrüstung können ab dem 1. Januar bei der Bundesanstalt für Verwaltungsdienstleistungen gestellt werden.

 

Die Kosten für eine Hardware-Nachrüstung betragen bei den leichten Lieferwagen (bis 3,5 t) laut Ministerium 4.000 bis 8.000 Euro pro Kfz, bei den schweren Fahrzeugen mit bis zu 7,5 t zulässigem Gesamtgewicht 6.000 bis 12.000 Euro. Die Höhe des Zuschusses ist abhängig von der Unternehmensgröße. Der Zuschuss pro Modell ist auf 3.800 Euro bzw. 5.000 Euro begrenzt. Bei einer Antragstellung nach dem 31. Mai im bald beginnenden Jahr sind es 3.000 Euro bzw. 4.000 Euro. Das Programm läuft bis Ende 2020. (ampnet/TX)