„Netzregulierung darf Elektrofahrzeuge nicht ausbremsen“.




Die steigende Zahl von E-Fahrzeugen erfordert den Infrastrukturausbau. Dazu hat das Bundeswirtschaftsministerium nun extra einen Entwurf zur Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes vorlegt, der aus Sicht des VDA „für die Nutzer von E-Autos auch nachteilig ist“. Primär entzündet sich die Kritik an einer fehlenden Grundlage für variable Netzentgelte.

 

Aus Sicht der Automobilindustrie ist ein viel engeres Zusammenspiel von intelligentem Netzmanagement und weitreichenderen Nutzungsanreizen über „Preissignale“ nötig. „Variable Netzentgelte ermöglichen günstiges Laden, wenn die Nachfrage gering ist und bieten daher einen Anreiz, das Ladeverhalten am Stromangebot und der Netzauslastung auszurichten. Das leistet der Gesetzentwurf nicht“, beklagt der VDA.

 

Eine Flexibilisierung des Ladeverhaltens der Nutzer könne zur besseren Auslastung der Stromnetze und damit zu niedrigeren Kosten führen. Im Rahmen der Novellierung des Energiewirtschaftsgesetzes müssten dafür die Leitplanken geschaffen werden. Beschränkungen dagegen können Vertrauen in die E-Mobilität gefährden, mahnt die Interessenvertretung der Automobilindustrie. „Die Steuerung der Ladevorgänge durch variable Netzentgelte und damit nach der Verfügbarkeit von Energie ist besser als die einseitige Beschränkung der Ladeleistung für alle Nutzer“, betont Verbandspräsidentin Hildegard Müller. Der Gesetzentwurf führe dazu, dass Ladezeiträume und Ladeleistungen zu stark begrenzt würden. Die neue Netzregulierung dürfe das aktuell starke Wachstum der E-Mobilität aber nicht ausbremsen. In anderen Ländern wie Dänemark seien bereits erfolgreich variable Netzentgelte eingeführt worden, um Besitzer von E-Autos zum Laden in Zeiten geringer Netzbelastung zu bewegen. (ampnet/TX)