Neue Vorschriften zum Datenschutz betreffen alle.




Bereits am 30. Juni 2017 wurde ohne große Berichterstattungen durch die deutschen Medien in Deutschland das „Gesetz zur Anpassung des Datenschutzrechts an die EU-Datenschutz-Grundverordnung“ bindend beschlossen. Für die deutschen Firmen, Unternehmen sowie Konzerne verschärfen sich damit die Anforderungen an den Datenschutz.

 

Eine neue, wichtige Vorgabe ist, dass alle Mitarbeiter, die Umgang mit personenbezogenen Daten haben, regelmäßig geschult werden müssen. In der Praxis sind das in vielen Unternehmen dann fast alle Mitarbeiter.

 

Die entsprechenden Schulungen müssen im Unternehmen dokumentiert werden. Bei Verstößen gegen diese EU-Datenschutzgrundverordnung können dramatische Bußen bis 20 Millionen Euro fällig werden.

 

Die Anforderung, Mitarbeiter über die aktuellen Datenschutzgesetze zu schulen, ist relativ einfach umzusetzen. Das hessische Unternehmen First Class Zollservice bietet ab sofort 2 bequeme Arten der Schulung…

 

- Die Onlineschulung „Datenschutzunterweisung gemäß BDSG“.

 

Mehr: https://First-class-zollservice.de/onlineschulung-datenschutz-bdsg

 

Die Mitarbeiter können mit der Onlineschulung die Inhalte zeitlich flexibel bearbeiten. Es gibt keine Terminprobleme und keine Reisezeiten.

 

- Das firmeninterne Seminar „Datenschutzunterweisung gemäß BDSG“.

 

Mehr dazu finden alle Unternehmen unter folgendem Link: https://First-class-zollservice.de/datenschutzunterweisung-gemaess-bdsg

 

Ab einem Schulungsbedarf von fünf Mitarbeitern kommt das Team von First Class Zollservice auch gerne zum Unternehmen und hält besagte firmeninterne Schulung in den Räumlichkeiten immer direkt vor Ort. (TX)