Neues vom Zoll!




Auch wenn sich viele Menschen nicht wirklich mit dem Zoll befassen, so ist es bei jeder Reise, auch ins europäische Ausland, ein Thema. Für Firmen umso mehr… Die Dokumentation des präferenziellen Ursprungs von Waren wurde mit Einführung des registrierten Ausführer (REX) im Allgemeinen Präferenzsystem (APS) sukzessive umgestellt.

 

Eben das REX-System kann auch im künftigen Freihandelsabkommen vorgesehen sein; im Rahmen des recht umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommens ist dies zunächst mit Kanada (CETA) der Fall.

 

Bei einem registrierten Ausführer oder kurz REX handelt es sich nicht um einen bewilligungsbedürftigen Status, sondern es genügt einfach nur eine Registrierung in dem REX-System. Ganz im Gegensatz zum Status des im Präferenzrecht bekannten ermächtigten Ausführers.

 

Was gilt es beim Rex bei der Ausfuhr in diesem Fall zu beachten?

 

Zwischen der Europäischen Union und dem nordamerikanischen Staat Kanada wurde das Freihandelsabkommen im Amtsblatt der EU bereits veröffentlicht. Es wird jedoch erst nach einer entsprechenden Mitteilung im Amtsblatt der EU dann auch vorläufig anwendbar sein.

 

Eine Registrierung zum REX wäre allerdings heute schon möglich. (TX)