Neuregelung bringt Licht ins Dunkel...




In der dunklen Jahreszeit wird für Radfahrer der Straßenverkehr noch gefährlicher, da sie von anderen Verkehrsteilnehmern leichter übersehen werden können. Deshalb ist gerade in dieser Zeit die Beleuchtung am Fahrrad sehr wichtig. Seit Mitte dieses Jahres gelten neue gesetzliche Vorgaben zur Fahrradbeleuchtung, für mehr Sicherheit.

 

Mit den am 1. Juni 2017 in Kraft getretenen Änderungen der StVZO an die Beleuchtungseinrichtungen von Fahrrädern, und auch von E-Bikes sowie mehrspurigen Fahrrädern und solchen mit Aufbau, will man die entsprechenden Regeln dem Stand der Technik anpassen. Das wirkt sich insofern jetzt so aus, als nun nur noch Fahrradscheinwerfer sowie Rückleuchten mit zusätzlichen Funktionen wie Tagfahrlicht, Fernlicht und Bremslicht erlaubt sind. Außerdem dürfen mehrspurige Fahrräder und solche mit einem Aufbau über einen Fahrtrichtungsanzeiger verfügen. Damit wird dem Problem Rechnung getragen, dass bei solchen Rädern das Handzeichen des Fahrers ganz oder teilweise verdeckt sein kann. An normalen, einspurigen Fahrrädern sind solche „Blinker“ jedoch nicht gestattet. Erlaubt wären zusätzliche Leuchten mit Blinkfunktionen, die am Körper getragen werden.

 

Neuerdings schreibt der Gesetzgeber auch keinen zweiten Rückstrahler mehr vor. Neben der Schlussleuchte wird nur noch ein nicht dreieckiger Rückstrahler der Kategorie Z verlangt. Es entfällt der bislang geforderte kleine Rückstrahler. Die StVZO schreibt für die Rückseite von Rädern nun mindestens eine Schlussleuchte mit rotem Licht vor. Diese Leuchte darf zusätzlich über eine Bremslichtfunktion verfügen, deren Lichtstärke und -verteilung festgelegt sind. Blinkende Schlussleuchten sind dagegen weiter verboten. Schlussleuchte und Rückstrahler können zusammen in einem Gerät verbaut sein. Dadurch lassen sich nun auch Räder ohne Schutzbleche leichter gesetzeskonform ausstatten.

 

Dem technischen Fortschritt trägt das Geset auch mit der Erlaubnis von Scheinwerfern mit Tagfahr- und Fernlicht Rechnung. Zudem darf der Rückstrahler nun ein Bremslicht aufweisen. Damit soll ein Zugewinn an Sicherheit erreicht werden.

 

Allerdings sollten Radfahrer unbedingt darauf achten, besonders im Herbst und im Winter das „Licht am Rad“ nicht zu spät, sondern besser frühzeitig einzuschalten. Für die eigene Sicherheit. (dpp-ar/TX)