Fußgänger haben beim Queren eines Radwegs dieselbe Sorgfalt wie beim Überqueren einer Fahrbahn walten zu lassen. Sonst haften sie bei einem Unfall allein. Auch bei einem kombinierten Rad- und Fußweg muss man sich vergewissern, dass man niemanden gefährdet, so das Oberlandesgericht Celle am 20. November 2018 (AZ: 14 U 102/18).
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Max Verstappen hat den Großen Preis von Kanada gewonnen. Für den niederländischen Weltmeister war es bereits der 6. Erfolg in dieser noch eher jungen Saison. Während andere Siege spielerisch wirkten, musste sich Max...