Nur mit Vorsicht zu genießen...




Der Transport mit einem kleinen Baumarkt-Anhänger erscheint harmlos, kann aber für ungeübte Fahrer sehr gefährlich werden. Wie ein ADAC Test zeigt, können bereits geringfügige Überladungen ein Gespann komplett ins Schleudern bringen, und die ESP-Systeme überfordert sein. Wer Anhänger nutzt, sollte beachten, dass sich das Verhalten ändert.

 

Gerade wenn die Lasten schlecht verteilt sind, gerät das Fahrzeug leicht aus der Spur. Beim ADAC Test mit einer relativ leichten Überladung von 30 Kilogramm schwenkte der Anhänger so stark aus, dass er mit dem Heck des Autos kollidierte. Das Stabilitätsprogramm ESP konnte die Situation nicht mehr kontrollieren, dies bereits bei 80 km//h.

 

Der Bremsweg verlängerte sich durch die Überladung um zwei Meter.

 

Laut ADAC spielt auch die Stützlast des Hängers eine wesentliche Rolle. Die lässt sich beispielsweise mit einer Personenwaage überprüfen, da die maximale Stützlast meist bei höchstens 100 kg liegt. Vor allem wenn der Anhänger im hinteren Bereich viel zu schwer beladen ist und die Hinterachse des Zugfahrzeugs somit entlastet wird, verändert sich die Fahrzeugbalance und damit das Fahrverhalten des ganzen Gespanns. Auch das ESP-System wirkt dann nicht mehr ganz effektiv.

 

Selbst bei einem wirklich korrekt beladenen Anhänger verändert sich das Fahrverhalten. Muss der Autofahrer beispielsweise plötzlich ausweichen, kann der Anhänger ganz einfach aus der Spur geraten und nach außen driften. Umsichtiges Fahren ist mit Anhänger sehr dringend notwendig.

 

Autofahrer sollten darauf achten, dass zum einen die Ladung zuverlässig gesichert ist, zum anderen aber auch das Gesamtgewicht und die Gewichtsverteilung den Vorgaben entsprechen. Wie viel Beladung zulässig ist, steht in der Bedienungsanleitung, den Fahrzeugpapieren und auf den Typenschildern, die am Anhänger sichtbar sind.

 

Wer die zulässige Beladung im Anhänger um mehr als 30 Prozent überschreitet, muss mit einem Bußgeld von mindestens 235 Euro und drei Punkten in Flensburg rechnen. Bei Anhängern unter zwei Tonnen zulässigem Gesamtgewicht wird eine Überladung bis 5 Prozent toleriert; bei schweren Anhängern kostet das bereits 30 Euro Bußgeld. (ampnet/TX)