Oldtimer als Erbe...




Sammler von klassischen Automobilen und/oder Motorrädern sind in der Regel nur selten bereit, das Hobby tatsächlich mit ihren Nachkommen zu teilen. Doch eines Tages dürften auch sie vor der Nachlassregelung stehen. Experte Johannes Hübner von Autoconsult befürchtet, dass es in den nächsten 10 Jahren zu starken Marktveränderungen kommen wird.

 

Nur wenige Besitzer haben ihre Fahrzeuge so gut dokumentiert, dass ihre Geschichte und die Reihe der Vorbesitzer ebenso festgehalten sind, wie die Nutzung und der Service über die Jahre. Vielfach gibt es keine qualifizierten und aktuellen Gutachten. Sobald sich der bisherige Nutzer gesundheitsbedingt etwas weniger um seine Schätzchen kümmert, ist die Chance auf eine qualifizierte Bewertung gering, die Sammlung wird zu Zufallspreisen von den Nachkommen angeboten. Hinzu kommt, dass die möglichen Erben den Fahrzeugbesitzer aus Pietätsgründen in den seltensten Fällen auf seine Preziosen ansprechen. Dabei ist genau dies der einzige Weg, mit dem oft wertvollen Erbe sachgerecht umzugehen, meint die Klassikerabteilung der GTÜ.

 

Wie bei Immobilien und anderem Vermögen, sollten Eigentümer früh ein qualifiziertes Gutachten anfertigen lassen. Zu jedem Fahrzeug und auch zu Sammlungen von Automobila sollte eine separate Dokumentation gehören, die ihren Platz im Safe bei den übrigen Vermögensunterlagen hat. In dieser Einzeldokumentation sind alle Daten zum jeweiligen Objekt samt Papieren, Fahrgestellnummern, Vorbesitzerfolge, Fotos und allen Gutachten zusammenzufassen. Auch dafür gibt es geeignete Firmen, die sich um die zweifelsfreie Dokumentation kümmern. Die Weitergabe der Klassiker sollte mit Familie und Angehörigen besprochen werden. Dabei kommen Verkauf, Weitergabe unter Wertanrechnung und Schenkung in Betracht. Also Regelungen, die bei fachgerechter Durchführung keine nachteiligen Auswirkungen auf das sonstige mögliche Erbe haben. Eine Begleitung durch Anwalt und Steuerberater ist empfehlenswert. (ampnet/TX)