Ortskundigkeit kann zu erhöhter Mitschuld führen.




Die wenigsten Verkehrsteilnehmer wissen das: Bei einem Unfall kann die Ortskundigkeit eines beteiligten Verkehrsteilnehmers zu dessen erhöhter Mitschuld führen. Dies hatte das Amtsgericht Ansbach im Jahr 2016 in einem Urteil festgestellt, bei dem es um eine Streifkollision ging, die für beide Fahrzeuge vermeidbar gewesen wäre (Az. 3 C 775/16).

 

Wie die Anwaltshotline dazu berichtet, wollte ein Pkw-Fahrer zwei vor sich fahrende Lkw überholen. Nachdem der Autofahrer den ersten hinter sich gelassen hatte und sich auf Höhe des zweiten befand, streifte der Überholende aufgrund einer Fahrbahnverengung diesen Lkw. Der Pkw-Fahrer forderte daraufhin mehr als 4.000 Euro für den Schaden.

 

In einem vom Gericht angeforderten Sachverständigengutachten wurde festgestellt, dass der Unfall für beide Parteien klar vermeidbar gewesen wäre. Der Lkw hätte nur am äußersten rechten Fahrbahnrand fahren müssen; der Pkw hätte abbremsen und nach links lenken müssen. Das Gericht entschied dementsprechend, dass beiden Fahrern schließlich eine Mitschuld am Unfall zuzusprechen sei. Allerdings wurde dem Pkw-Fahrer aufgrund seiner Ortskenntnisse mit 60 Prozent das überwiegende Verschulden angelastet, denn der Mann wusste von der Verengung und hatte den erforderlichen Abstand zur Seite nicht eingehalten.

 

Das Landgericht Ansbach als Berufungsinstanz sah es auch so. (ampnet/TX)