Regelwerk für Radfahrer.




Mit steigenden Temperaturen bevölkern mehr und noch mehr Radfahrer die Straßen. Doch kaum haben sie das Fahrrad z.B. aus ihrem Keller geschoben, kommt es schon zu ersten Konflikten mit den Gesetzen und mit den Autofahrern. Angesichts des wachsenden Zweirad-Verkehrs und der steigenden Unfallzahlen lohnt sich die Erinnerung an die Regeln.

 

Wie war das nochmal: Müssen Radfahrer den Radweg benutzen oder können sie auch auf der Straße fahren? Müssen Autofahrer immer an Zebrastreifen für Radfahrer halten? Und gibt es etwa eine Helmpflicht? Antworten darauf hat Michaela Rassat, Juristin der D.A.S. Rechtsschutz.

 

Ist ein Radweg per Verkehrsschild als solcher ausgewiesen, müssen die Radfahrer ihn auch benutzen. Es sei denn, er ist beispielsweise wegen Scherben oder parkender Autos nicht befahrbar. Diese Pflicht gilt auch für gemeinsame bzw. getrennte Geh- und Radwege. Fahren Radfahrer trotzdem auf der Straße, riskieren sie sogar ein Bußgeld ab 20 Euro.

 

Radfahrer, die auf einen Zebrastreifen zufahren und ihn queren wollen, sollten nicht damit rechnen, dass Autofahrer für sie halten. Dazu sind sie nur verpflichtet, wenn das Rad geschoben wird. Bremst ein Autofahrer wegen eines über den Zebrastreifen fahrenden Radlers, riskiert letzterer sogar ein Bußgeld von in der Regel 20 Euro wegen einer vermeidbaren Behinderung. Kommt es zum Unfall, weil ein Radler den Zebrastreifen fahrend quert, muss dieser am Ende sogar mit einer Mitschuld rechnen.

 

In Deutschland gibt es keine Helmpflicht für Fahrräder und auch nicht für Pedelecs. Anders bei S-Pedelecs. Diese dürfen nur mit Helm gefahren werden. Wer mit einem E-Bike unterwegs ist, benötigt keinen Helm, bis zur Motorleistung von max. 20 km/h. Radler sollten bedenken, dass ein Helm im Fall eines Sturzes Kopfverletzungen verhindern kann. Gerade wer viel im Straßenverkehr unterwegs ist, sollte das bedenken. (ampnet/TX)