Rettungsgasse ist Pflicht!




Bei Stau auf der Autobahn ist oftmals ein Unfall die Hauptursache. Die Rettungskräfte, die schnell zu der Unfallstelle kommen wollen, kommen jedoch oft nicht schnell genug voran, weil die nötige Rettungsgasse fehlt. Langsam und umständlich müssen stehende Fahrzeuge Platz machen. Dabei ist die Rettungsgasse Pflicht.

 

„Bei der Rettungsgasse geht es nicht nur um eine Rücksichtnahme und Höflichkeit. Wir alle sind vielmehr verpflichtet, sie freizuhalten, wenn der Verkehr auf Autobahnen oder auf zwei- und mehrstreifigen Straßen stockt oder steht“, erläutert Jens König, Leiter Dekra-Unfallforschung. Diese Regel (§11, Abs. 2, StVO) gilt schon seit über 30 Jahren.

 

Viele Autofahrer sind unsicher, wo genau die Rettungsgasse gebildet werden soll. Auch das ist in der Straßenverkehrsordnung klar geregelt: Bei zwei Fahrstreifen ist die Gasse in der Mitte freizuhalten, bei drei oder mehr zwischen dem ganz linken und dem benachbarten. Wichtig ist es, nicht erst an die Rettungsgasse zu denken, wenn der Verkehr stillsteht. Schon dann, wenn der Stau entsteht, sollte eigentlich an den Rand des Fahrstreifens gefahren werden und somit immer möglichst frühzeitig die Rettungsgasse vorbereitet werden... (ampnet/TX)