Rettungsgasse schon vor dem Stau bilden.




Bei der Versorgung von Unfallopfern geht es um Sekunden. Doch oft verlieren die Rettungskräfte viel Zeit, weil sie sich einen Weg durch den Stau erkämpfen müssen. Es kommt eben immer wieder vor, dass eine Gasse für die Rettungskräfte gar nicht, zu spät oder gar unzureichend gebildet wird. Dabei ist das Verfahren einfach…

 

Im Dezember 2016 ist die Regelung zur Bildung einer Rettungsgasse in Paragraf 11 Absatz 2 der StVO vereinfacht worden: Fahrzeuge, die auf dem linken Fahrstreifen fahren, weichen nach links aus. Fahrzeuge auf einem der übrigen Fahrstreifen fahren nach rechts, ganz unabhängig davon, wie viele Fahrstreifen vorhanden sind. (ampnet/TX)