Richtig angelegte Gurte retten Kinderleben.




Viele Eltern bringen ihre Kinder unnötig in Gefahr. Schlecht geführte Sicherheitsgurte und nicht zur Größe des Kindes passende Kindersitze können bei einem Crash zu schwersten Verletzungen führen. Torsten Hesse vom TÜV Thüringen appelliert an die Vernunft und gegenseitige Rücksichtnahme: Das Parken in zweiter Reihe ist untersagt.

 

Eltern sollten unbedingt darauf achten, dass ihre Kinder im Auto richtig angeschnallt sind. Der Gurt dürfe auf keinen Fall am Hals scheuern, er müsse vielmehr so geführt sein, dass er auf der Schulter aufliege, so der Verkehrsexperte. Andernfalls steige beim Unfall das Verletzungsrisiko, die Hals- und Kopfpartie des Kindes könne gar empfindlich geschädigt werden. Im schlimmsten Fall drohten sogar eine Strangulation oder eine schwere Halswirbelverletzung.

 

Wer Kinder nicht vorschriftsmäßig im Fahrzeug sichert oder ohne eine Sicherung mitnimmt, riskiert ein Bußgeld von bis zu 70 Euro und 1 Punkt in Flensburg. Für schulpflichtige Kinder eignen sich primär Kindersitze der Klasse III. Diese sind für die Altersgruppe zwischen 6 und 12 Jahren und für ein Gewicht bis 36 kg ausgelegt. Dies kann bedeuten, dass man rund um den Schulstart von Kindersitzklasse II auf III wechseln könnte. Generell sind Kindersitze laut StVO für Kinder bis 12 Jahren oder mit einer Körpergröße von unter 150 cm gar vorgeschrieben. (ampnet/TX)