Am meisten missachtet wird diese Regel: Linien- und Schulbusse, die sich mit eingeschaltetem Warnblinklicht einer Haltestelle nähern, dürfen nicht überholt werden. Fährt ein Bus dann den Haltepunkt bis zu dem Stillstand an, müssen Autofahrer das Tempo auf Schrittgeschwindigkeit reduzieren, wenn sie passieren wollen. Maximal 7 km/h sind erlaubt. Im Übrigen gilt dies auch für den Gegenverkehr, wenn die Fahrstreifen baulich nicht voneinander getrennt sind.
Ebenso ist nur Schritttempo als „Überholtempo“ gestattet, wenn sich die Haltestelle für den Bus direkt in der Fahrbahnmitte befindet. Stoppt ein Bus ohne eingeschaltete Warnblinklichter an einer Haltestelle, so ist eine Drosselung der Geschwindigkeit nicht vorgeschrieben, die ohnehin dort geltende Begrenzung ist natürlich zu beachten. Hier muss so überholt werden, dass ein- und aussteigende Passagiere nicht behindert oder gefährdet werden. Bedeutet hier: Tempo anpassen.
Besonders vorsichtig sollten Autofahrer bei Schulbussen sein. Die sind meist einem orangefarbenen, viereckigen Hinweisschild gekennzeichnet. Für die übrigen motorisierten Verkehrsteilnehmer heißt das, noch mehr Aufmerksamkeit an den Bushaltestellen.
Zeigt ein Linien- oder Schulbus an, die Haltestelle wieder zu verlassen, so hat der fließende Verkehr das Einfädeln zu ermöglichen. Für Reise- und Fernbusse, die an einer Haltestelle am Straßenrand stoppen, gilt das aber nicht. Sie dürfen ganz normal überholt werden, natürlich auch mit der allgemein geforderten Vorsicht und Rücksichtnahme im Verkehr, etwa bezogen auf (über-)eilige Fahrgäste, die nicht schnell genug auf die andere Straßenseite z.B. kommen/laufen können. (SW)
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