Richtiges Verhalten nach dem Unfall.


Nach einem Verkehrsunfall sollte überlegt gehandelt werden. Als erstes ist die Warnblinkanlage einzuschalten. Dann die Warnweste angelegt und das Warndreieck im Abstand von bis zu 150 Schritten zum Unfallort aufgestellt werden, erinnert der ADAC. Verletzten ist immer Erste Hilfe zu leisten und der Rettungsdienst unter 112 zu rufen.

Unfall

Die Polizei ist einzubinden, wenn es Verletzte gab oder aber ein hoher Sachschaden entstanden ist. Sie sollte auch hinzugezogen werden, wenn der Unfallgegner sich unerlaubt von der Unfallstelle entfernt hat oder keine Versicherungsdaten vorliegen. Ist der Unfallhergang unklar, sollten der Polizei gegenüber nur Angaben zur Person und Fahrzeug gemacht werden. Und die Unfallbeteiligten sollten die Personalien, die Anschriften von Zeugen notieren und die Unfallstelle aussagekräftig fotografiert. Am besten ist es, den Unfallbericht und die Unfallskizze gemeinsam auszufüllen. Dabei keine Anerkenntnis abgegeben.

 

Ist der Unfallgegner nicht anwesend, etwa bei Schäden am geparkten Fahrzeug, muss der Unfallverursacher eine angemessene Zeit lang warten. Ein Zettel an der Windschutzscheibe reicht nicht aus. Wer das nicht beachtet, begeht Fahrerflucht. Vielmehr ist der Geschädigte zu informieren oder der Schaden der Polizei zu melden.

 

Einen Rechtsanwalt einzuschalten, ist nach einem Unfall immer sinnvoll. Hat der Unfallgegner den Schaden verursacht, können die Ansprüche der gegnerischen Kfz-Haftpflichtversicherung vorgelegt werden. Dabei sollte sich der Einreichende keine Leistungen aufdrängen lassen. Bei Reparaturkosten von über 750 Euro hat der Geschädigte das Recht, die Schadenshöhe von einem Sachverständigen prüfen zu lassen.

 

Ein Schaden darf in der Werkstatt nach Wahl repariert werden. Daher sollte nie eine pauschale Abtretungserklärung unterschrieben werden. Sie sollte nur auf die Reparaturkosten beschränkt sein. Es besteht die Möglichkeit, den Schaden gemäß Kostenvoranschlag bzw. Gutachten gar auszahlen zulassen. Auch besteht der Anspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten, wenn das Unfallfahrzeug ausfällt.

 

Gesundheitliche Beschwerden, die durch den Unfall entstanden sind, sollten möglichst umgehend von einem Arzt dokumentiert werden. Die Höhe des Schmerzensgelds bemisst sich u.a. nach der Schwere der Verletzungen, oder der Dauer der gesundheitlichen Nachteile. (ampnet/SW)