RTW-Fahrer Hauptschuld an Unfall.




Auch wenn er mit Blaulicht und Sirene auf sich aufmerksam macht, darf ein Rettungswagenfahrer nicht ungebremst über eine rote Ampel fahren. Stattdessen muss er durch die gebotene Vorsicht dafür sorgen, dass der Verkehr nicht weiter gefährdet wird. Handelt er nicht dementsprechend, trägt er die Schuld bei einem Unfall, OLG Düsseldorf (Az. 6 O 176/16).

 

Wie die Anwaltshotline berichtet, war eine Pkw-Fahrerin mit einem RTW zusammengestoßen. Dieser war über eine rote Ampel in eine Kreuzung gefahren, nach Aussage mit Blaulicht und Sirene. Die Frau sollte nun die Kosten für die Reparatur des Rettungswagens in Höhe von über 18.000 Euro erstatten. Diese weigerte sich aber zu zahlen und gab an, sie habe den Rettungswagen zum einen nicht wahrgenommen, zum anderen sei dieser zu schnell in die Kreuzung gefahren.

 

Die Vorinstanz hatte hier die Schuld jedoch noch zu gleichen Teilen bei beiden Unfallgegnern gesehen, doch das Oberlandesgericht gab jetzt im Wesentlichen der Klägerin Recht. Die Richter sahen nur 20 Prozent der Schuld bei ihr. Weil er mit über 40 km/h in die Kreuzung eingefahren sei, läge die deutlich größere Schuld bei dem Fahrer des Rettungswagens.

 

Wenn ein Rettungswagen seine Sonderrechte nutzt, also rote Ampeln überfährt, geht von ihm immer eine erhöhte Gefahr aus. Der Fahrer ist deshalb verpflichtet, das Risiko für andere Verkehrsteilnehmer durch größtmögliche Sorgfalt zu minimieren, stellte das Gericht fest. In diesem Fall habe der RTW-Fahrer grob fahrlässig gehandelt, weil er weder die Geschwindigkeit gedrosselt noch richtig auf den Querverkehr geachtet habe. Er trägt deshalb nach dem Urteil 80 Prozent der Unfallschuld. Die Pkw-Führerin muss entsprechend ihres Anteils nur noch rund 3.500 Euro für die Reparatur des RT-Wagens zahlen. (ampnet/TX)