Saisonkennzeichen für den Sommer.




Fahrzeuge, die hauptsächlich in wärmeren Monaten gefahren werden, fahren mit einem Saisonkennzeichen günstiger. Hier lässt sich nicht nur Geld bei Versicherung und Steuer sparen, sondern auch Zeit. Denn man muss das Fahrzeug nicht erneut an- und abmelden. Saisonkennzeichen können für einen Gültigkeitszeitraum von max. 11 Monaten gültig sein.

 

Zu den Kosten des Saisonkennzeichens sollten aber die eines privaten Stellplatzes eingeplant werden. Denn dieses Fahrzeug darf in den nicht gültigen Monaten weder gefahren noch im öffentlichen Verkehrsraum abgestellt werden.

 

Wer dennoch mit dem Fahrzeug außerhalb des Zeitraums fährt, riskiert ein Bußgeld von 50 Euro. Zudem verstößt man damit auch noch gegen das Versicherungsgesetz, begeht eine Straftat. 40 Euro drohen, wenn man das Fahrzeug während der Ruhezeit im öffentlichen Raum abstellt.

 

Für die Beantragung sind folgende Papiere notwendig: Personalausweis oder Reisepass, die Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) oder Teil II (Fahrzeugbrief), die elektronische Versicherungsbestätigung und auch eine HU.

 

Sollte der TÜV im Ruhezeitraum ablaufen, ist eine Hauptuntersuchung innerhalb des ersten Zulassungsmonats jedoch direkt nachzuholen. (TX)