Scheiben unter „Beschuss“.


Mit mittlerweile gut 2,34 Millionen Fällen sind die Glasschäden absoluter Spitzenreiter unter den Kaskofällen. Mit einem Schadensvolumen von immerhin rund 1,15 Milliarden Euro. Der ADAC informiert nun, ob der Schaden repariert werden kann oder etwa ein Austausch der ganzen Windschutzscheibe nötig ist.

Defekte Scheiben

Alles, was sich nicht im Sichtfeld des Fahrers befindet und kleiner als fünf Millimeter ist bzw. mindestens zehn Zentimeter vom Rand entfernt liegt, kann repariert werden. Als Sichtfeld gilt eine Fläche von der Größe eines DIN-A4-Blattes direkt vor dem Fahrer. Auch darf immer nur die Scheibenaußenseite, nicht aber die vorhandene Zwischenfolie oder gar die Innenscheibe beschädigt sein. Wasser oder Schmutz sollten noch nicht in die Scheibe eingedrungen sein!

 

Kfz-Werkstätten oder auch Autoglas-Fachbetriebe können den Schaden reparieren. Bei sachgerechter Arbeit ist die Schadenstelle fast nicht mehr zu erkennen, und die Scheibe hat dann wieder fast ihre ursprüngliche Festigkeit. Die Reparaturkosten für einen einfachen Steinschlagschaden belaufen sich auf 50 bis 100 Euro, viele der Anbieter geben noch eine Garantie auf ihre Arbeit ab.

 

Muss die Scheibe getauscht werden, ist der Aufwand wesentlich größer, weil die Frontscheiben bei modernen Pkw eingeklebt sind. Die Kosten sind deutlich höher und können bis zu 1.000 Euro gehen. Hier zahlt die Teilkasko-Versicherung, der Eigentümer bleibt auf der Selbstbeteiligung sitzen. Versicherte müssen jedoch weder durch die Reparaturen eines Steinschlag-Schadens noch den Austausch der Scheibe eine Anhebung ihrer Versicherungsprämie befürchten.

 

Mitunter kommt es vor, dass Reparaturbetriebe zum Scheibentausch raten und die Kunden mit der Übernahme der Selbstbeteiligungskosten ködern. Der ADAC rät davon ab, denn das wäre Versicherungsbetrug und somit auch eine Straftat. (ampnet/SW)