Schuhwerk im Hochsommer.




Die Unsicherheit ist bei vielen groß, wenn es um die Frage geht, ob man im Sommer mit Flipflops, Schlappen oder gar barfuß Auto fahren darf. Grundsätzlich droht Bußgeld, da es keine entsprechende Vorschrift im Straßenverkehrsrecht gibt, erläutert dazu nun der Auto- und Reiseclub Deutschland (ARCD).

 

Dass in der Straßenverkehrsordnung (StVO) nicht vorgeschrieben ist, was man während des generellen Autofahrens an den Füßen tragen muss, bestätigte das Oberlandesgericht Bamberg, als es bereits im Jahr 2006 ein Urteil gegen einen Lkw-Fahrer aufhob. Er sollte eine Strafe in Höhe von exakt 50 Euro zahlen, weil er am Steuer nur Socken und keine Schuhe trug (Az: 2 Ss OWi 577/06).

 

Auch die Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel für Unfälle, die von Fahrern mit Flipflops verursacht wurden. Aber die Vollkaskoversicherung kann dagegen bei einem Unfall für den Schaden am eigenen Fahrzeug die Leistung einschränken oder verweigern, wenn dieser auf lockeres Schuhwerk zurückzuführen ist. Der ARCD empfiehlt daher, beim Fahren wirklich immer gut sitzendes Schuhwerk zu tragen. „Nur damit ist man auch für spontane Bremsmanöver immer gerüstet“, sagt Pressesprecher Josef Harrer (ARCD). (ampnet/TX)