Selbstjustiz im Straßenverkehr wird bestraft.




Wer anderen Verkehrsteilnehmern eine Lektion erteilen will und so einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, die Schuld selbst zu tragen. Ein Autofahrer wurde dementsprechend vom Amtsgericht Solingen allein als Gesamtschuldner verurteilt, weil er aus reiner Wut einen Auffahrunfall provoziert hatte (Az. 13 C 427/15).

 

Wie die Anwaltshotline berichtet, war in diesem Fall eine Autofahrerin innerorts unter Einhaltung des Tempolimits unterwegs gewesen. Der Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs entschied sich vor einer roten Ampel für ein gewagtes Überholmanöver und scherte nur ganz knapp vor der Fahrerin wieder rechts ein. Diese verdeutlichte ihre Empörung mit Handzeichen, woraufhin der Überholende ausstieg und die Frau zur Rede stellen wollte. Sie ließ sich jedoch nicht auf die Diskussion ein. Als die Ampel auf Grün wechselte, fuhr der Mann kurz an und kam dann ohne ersichtlichen Grund abrupt zum Stehen. Dadurch verursachte der Mann schließlich eine Kollision.

 

Das Amtsgericht Solingen sprach dem provokativen Fahrer in dem Fall die Gesamtschuld an dem Auffahrunfall zu. Die Sorgfaltspflicht allein der Autofahrerin beim Anfahren sei hier außer Acht zu lassen, da Akte der Selbstjustiz im Straßenverkehr grundsätzlich zu verurteilen seien. Die Disziplinierung anderer Verkehrsteilnehmer sollte immer allein nur der Polizei überlassen werden, betonte das Gericht. Wer absichtlich eine Vollbremsung hinlege, um dadurch nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu maßregeln, hafte daher für die Folgen eines Auffahrunfalls oder anderen Unfalls ganz allein zu 100 Prozent.

 

Im Übrigen stellte das Gericht fest, dass die Haftpflichtversicherung in diesem Fall greift. Nur wenn die Versicherung nachweisen kann, dass der tatsächliche Schaden, und nicht lediglich die Gefährdung, vorsätzlich herbeigeführt wurde, wäre die Haftung auszuschließen. Da der Mann den Wagen einer Bekannten gefahren hatte, geht man nicht von einem willig verursachten Schaden aus. (ampnet/TX)