So funktioniert die Rettungsgasse.




Nur etwas mehr als die Hälfte der Autofahrerinnen und Autofahrer in Deutschland (55 %) kennen die aktuelle Regelung, wie auf Autobahnen und Landstraßen eine Rettungsgasse gebildet werden muss. Dies ergab eine repräsentative Befragung, die im Auftrag des DVR im November letzten Jahres durch das Marktforschungsinstitut Ipsos erfolgte.

 

Die Rettungsgasse muss immer gebildet werden, sobald Fahrzeuge mit Schrittgeschwindigkeit fahren oder sich im Stillstand befinden. Nur so ist im Notfall freie Bahn für Polizei- und Rettungsfahrzeuge gewährleistet und schnellstmögliche Hilfe für Verletzte sichergestellt. Insgesamt 4 von 10 befragten Teilnehmern (40 %) glauben, sie müssten die Gasse erst dann bilden, wenn sich Einsatzfahrzeuge von hinten nähern. Das ist aber falsch, da hierdurch möglicherweise der Weg für die Rettungsfahrzeuge nicht schnell genug freigemacht werden kann, betont der DVR.

 

Besser bekannt ist offenbar, wie die Rettungsgasse zu bilden ist: 3/4 der befragten Personen (75 %) wissen, dass man auf der linken Spur nach links und auf allen weiteren Spuren nach rechts ausweicht, um eben die Rettungsgasse zu bilden. DVR-Hauptgeschäftsführer Christian Kellner appelliert an alle Autofahrerinnen und Autofahrer, „die Rettungsgasse rechtzeitig zu bilden, da es in den entsprechenden Situationen häufig um Menschenleben geht“. Zudem drohen ein Bußgeld von mind. 200 Euro und 2 Punkte, wenn die Rettungsgasse nicht gebildet wird. (TX)