Tesla muss die Sägen abschalten.




Tesla muss die Rodungsarbeiten in Grünheide für die geplante Fabrik stoppen. Das Oberverwaltungsgericht (OVG) Berlin-Brandenburg hat die Rodung des Geländes vorerst gestoppt. Zwar erlaubte das Gericht die begonnene Rodung, auf einen Eilantrag der „Grünen Liga Brandenburg“ legte das OVG sie jedoch am Samstag wieder auf Eis.

 

Seine Entscheidung begründet das OVG Berlin-Brandenburg demnach durch den erheblichen Fortschritt der Rodungsarbeiten, die in wenigen Tagen abgeschlossen sein könnten. Auch hält das Gericht den Antrag der „Grünen Liga Brandenburg“ nicht von vorn herein aussichtslos und habe deshalb sofort tätig werden müssen. Das Landesamt für Umwelt hatte Tesla die Rodung der erworbenen rund 300 Hektar bereits erlaubt, obwohl es für die Fabrik noch keine Baugenehmigungen gibt. Einwände gegen den Bau sind nun noch bis zum 5. März möglich. (ampnet/TX)