„Teslas dürften nicht zugelassen werden“.




„Datenverarbeitung und Datenschutz bei Tesla-Fahrzeugen“ steht über der Studie der Organisation „Netzwerk Datenschutzexpertise‘“. Auch die Unterzeile geht: „Kfz-Automation und informationelle Selbstbestimmung“ wurde auf dem Deckblatt getextet. Doch das Fazit auf Seite 31 dürfte Tesla-Chef Elon Musk die Zornesröte ins Gesicht treiben.

 

Dort steht in der Zusammenfassung: „Aus dem vorliegenden Gutachten ergibt sich, dass die Datenverarbeitung durch Tesla, etwa dessen Modell 3, oftmals gegen die europäischen Vorgaben des Datenschutzes und des Verbraucherschutzes verstößt“. Das Netzwerk mit Sitz in Bonn ist ein Zusammenschluss von Datenschutzexperten, deren einziges Ziel es ist, öffentliche Diskussionen über Fragen des Datenschutzes (DSGVO) in der digitalen Welt zu initiieren.

 

Als prägnantes Beispiel in der Untersuchung wird die teils illegale Praxis der Video- und Ultraschallüberwachung im Fahr- und/oder Parkmodus angeführt, die „eine zentrale Funktion der Tesla-Autos“ sei. 8 Kameras gewährten eine Rundumüberwachung der Fahrzeugumgebung in bis zu 250 m Entfernung. Ergänzt durch Ultraschall- und Radarsensoren. Diese Systeme dienten der Fahrerassistenz und der Autopilot-Funktion, also dem halbautonomen Fahren. Sie fungierten jedoch auch als Dashcams, um bei etwaigen Unfällen etwa Informationen auszulesen.

 

Unabhängig von einem Zusammenstoß ließen sich per Knopfdruck die letzten 10 Minuten abspeichern und ansehen, führt die Studie aus. Über die USB-Schnittstelle können einlaufende Daten von 4 Kameras dauernd unverfremdet ausgelesen und ausgewertet werden. Personen oder auch Kfz-Nummernschilder seien darüber zu erkennen. Eine Sprachsteuerung im Fahrzeuginnern stehe bereit. Schaltet man diese Kameras nach dem Parken in den seit 2019 angebotenen „Wächtermodus“, erfasse dieser zudem dauernd die Umgebung. (ampnet/TX)