Totalschaden… Wer zahlt?




Das Risiko von Wildunfällen steigt: Im vergangenen Jahr gingen nach Angaben des AvD 234.860 Verkehrsunfälle mit Wildtieren in die Statistik ein. Dies entspricht rechnerisch 643 Fällen pro Tag. Dazu beträgt der Anstieg aller Wildunfälle nur fast 1,0 Prozent, jedoch sind die Unfälle mit Damwild um 8,0 Prozent und die mit Rotwild um 11,3 Prozent gestiegen, während Schwarzwild gleichzeitig um fast 1/3 zurückgegangen ist.

 

Die Energie, die bei einer Kollision mit einem Tier frei wird, ist hoch und steigt in Abhängigkeit von der Fahrgeschwindigkeit beim Aufprall weiter. Wird ein 20 kg wiegender Rehbock mit Tempo 60 angefahren, beträgt die Wucht des Aufpralls rund 800 kg. Speziell bei Reh-, Dam- sowie Rotwild mit ihren langen Beinen, sind die Zusammenstöße für alle fatal: Stoßstange und Kühlergrill des Autos hauen dem Tier buchstäblich die Beine weg. Der Körper des Tieres landet auf der Motorhaube und trifft anschließend nahezu ungebremst auf die Windschutzscheibe. Die bietet oft nicht ausreichenden Schutz, so dass das Tier durchaus auch im Fahrzeuginneren landen kann.

 

Wenn vorhanden, erstattet die Teilkasko die Schäden am Auto, sofern diese durch eine Kollision mit „Haarwild“ entstanden sind. Als „Haarwild" definieren Versicherer: Rehe, Wildschweine, Hirsche, Füchse, Hasen, nicht aber Vögel. Einige Versicherer haben den Schutz mittlerweile auf Unfälle mit Wirbeltieren erweitert. Ein Blick in die Police oder Nachfrage bei der Versicherungsgesellschaft sorgt im Zweifelsfall für Klarheit. Viele Versicherungen verlangen die Vorlage einer Wildunfallbescheinigung, die der Förster bzw. Jagdpächter oder auch die Polizei ausstellen.

 

Der AvD weist darauf hin, dass eine Versicherung auch diese Schäden übernehmen muss, wenn diese gar nicht unmittelbar durch Kontakt mit einem Wildtier verursacht wurden. (ampnet/TX)