Tricksereien beim Führerschein nehmen zu.




Angesichts des Verhaltens mancher Kraftfahrer aktiv im Straßenverkehr drängt sich immer mal wieder die Frage auf, wie diese erfolgreich ihre Führerscheinprüfung bestehen konnten. Laut TÜV wird immer häufiger bei der Erlangung der Fahrerlaubnis geschummelt. Von Fahrern, die die wichtigsten StVO-Regeln nicht kennen, geht ein erhebliches Risiko aus.

 

Der Umstand, dass die Trickser keine spürbar unangenehmen Folgen zu befürchten haben, wenn sie beim Mogeln auffliegen, trage sicher nicht dazu bei, mögliche Täuschungswillige abzuschrecken, argumentiert der Fahrlehrerverband. Rechtlich stellt Betrug in der theoretischen Prüfung keine Straftat dar, weil es dabei nicht zu einem wirtschaftlichen Nachteil kommt. Und strafrechtlich droht den Täuschern auch keine Verfolgung. Sie müssen im schlimmsten Fall lediglich zwangsweise einige Monate warten, bis sie erneut zur schriftlichen Prüfung zugelassen werden.

 

Aus Sicht der Fahrlehrerverbände hilft hier nur, solche Täuschungen strafbar zu machen. Doch in diese Richtung tendiert die deutsche Bundesregierung wohl nicht, wie aus dem Bundesverkehrsministerium (BMVI) zu hören ist. Zur Begründung heißt es hierbei, dass man dann auch Schüler, die beim Abitur schummlen, zu Straftätern machen muss. Stattdessen verweist das Ministerium darauf, dass Staatsanwälte und Gerichte in Deutschland zu entscheiden hätten, in welchen Einzelfällen solche Tricksereien einen Straftatbestand darstellen können. (ampnet/TX)