Tuner bekommen vor dem OLG Recht.




Porsche darf seinen Händlern nicht pauschal die Belieferung von Tunern mit Neufahrzeugen, Zubehör- und Ersatzteilen verbieten. Dies hat das OLG Stuttgart in einem seit mehr als 6 Jahren anhängigen Rechtsstreit entschieden (Az.: 2 U 88/17) und damit dem VDAT nach deren eigenen Angaben Recht gegeben.

 

In der Vorinstanz hatte das Landgericht Stuttgart diese Klage des VDAT noch abgewiesen.

 

Laut OLG Stuttgart seien die vom VDAT beanstandeten Klauseln für die Händler, die eine Belieferung von Tunern mit Neufahrzeugen sowie auch Zubehör- und Ersatzteilen weitestgehend verbieten, kartellrechtswidrig. Gleiches gelte für die Verwendung der Verpflichtungserklärungen, in der Käufer sich verpflichten mussten, erworbene Teile nicht für einen Zweck des Tunings zu benutzen.

 

Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig und der Automobilhersteller kann Schritte einleiten. (ampnet/TX)