Der VDAT will mit Hilfe der EU-Kommission am Beispiel Belgiens gegen nationale Vorschriften vorgehen, die z.B. das Zulassen von Fahrzeugen verbieten, die mit in einem anderen EU-Staat erworbenen Zusatzteilen individualisiert wurden. Der Verband sieht in der belgischen Vorschrift ein Hindernis für den freien Warenverkehr. Ein Muss der EU-Regeln.
In Belgien geht es um eine „Königliche Verordnung“, die praktisch eine Zulassung individualisierter Fahrzeuge absolut verbietet, wenn z.B. „die Umwandlung … von einer anderen Person als dem Hersteller oder seinem Bevollmächtigten durchgeführt“ wird. Dann bedarf es immer der Zustimmung des Basisfahrzeug-Herstellers.
Der VDAT moniert, dass nicht nur in Belgien, sondern auch in anderen EU-Mitgliedsstaaten den Verbrauchern durch nationale Vorschriften die Nutzung erworbener Autozubehör- und Tuningteilen eingeschränkt oder sogar untersagt werde. Viele Autozubehör- und Tuningteile zählten zu den betroffenen „nicht harmonisierten Teilen“. Für diese Produkte gibt es keine europäisch abgestimmten Regeln. Alle EU-Mitgliedsstaaten seien jedoch aufgefordert, das Inverkehrbringen zu regeln, so der VDAT.
Heute führten nationale Vorschriften jedoch unverändert immer noch dazu, dass Verbraucher aus anderen Mitgliedsstaaten zwar in anderen EU-Ländern einkaufen können, ihr dort erworbenes Autozubehör aber nicht völlig legal im öffentlichen Straßenverkehr des betreffenden EU-Mitgliedsstaates benutzen dürfen, selbst dann nicht, wenn es durch das Kraftfahrt-Bundesamt genehmigt worden ist. (ampnet/TX)
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