Überladung von Wohnmobilen kann teuer werden.




Wer sein Wohnmobil überlädt, begeht immer eine Ordnungswidrigkeit. Im europäischen Ausland drohen dabei teilweise saftige Strafen, warnt der ADAC. Da die Bußgelder je nach Reiseland äußerst unterschiedlich ausfallen und Beladungsgrenzen länderspezifisch geregelt sind, sollten sich Wohnmobilurlauber vor Reiseantritt umfassend informieren.

 

Bereits vor dem Kauf einer Grundausrüstung für den Campingurlaub sollte man auf eine möglichst leichte Zusatzausstattung des Wohnmobils und auf leichtes Mobiliar usw. achten. Denn mit jedem Sonderwunsch steigt das Leergewicht des Fahrzeugs.

 

Ist die Verkehrssicherheit gefährdet, könnte die Polizei die Entladung des Wohnmobils anordnen. Schon ab 25 Prozent Überladung werden in der Bundesrepublik bei einem Wohnmobil bis zu 3,5 Tonnen 140 Euro Bußgeld fällig, ab 30 Prozent sind es sogar 235 Euro und außerdem ein Punkt in Flensburg. Aber: Im europäischen Ausland fallen diese Strafen deutlich höher aus. So können Camper in Österreich pauschal bei einer Überladung bis zu rund 5.000 Euro zahlen. In Italien darf das zulässige Gesamtgewicht des Mobils nicht mehr als um 5 Prozent überschritten werden. Verstöße werden dort mit einer Geldbuße von bis zu 1.697 Euro geahndet. In Spanien kann schon die 25-prozentige Überschreitung des Gesamtgewichts bei Fahrzeugen mit einem zulässigen Gewicht bis zu 10 Tonnen eine Strafe von bis zu gut 2.000 Euro zur Folge haben.

 

Wer trotzdem mehr Gepäck und Ausstattung braucht, kann das Mobil auch auflasten. Das ist bei vielen Wohnmobilen bis zu 3,5 Tonnen ohne Umbauten möglich. Der Nachteil dabei ist laut ADAC, dass Camper, die ihren Führerschein nach 1999 gemacht haben, für Fahrzeuge über 3,5 Tonnen die Fahrerlaubnis C1 benötigen. Und außerdem werden dann höhere Steuern und Mautgebühren fällig. Auf deutschen Autobahnen gilt zudem ein Tempolimit von 100 km/h. (ampnet/TX)