Umwelthilfe findet Weg der Pop-up Radwege.




Die Einstellung des Klageverfahrens vor dem Verwaltungsgericht Berlin gegen Pop-up- Radwege nach der erklärten Klagerücknahme eines AfD-Politikers feiert die Umwelthilfe (DUH) als Richtungsentscheid für viele neue Radwege in deutschen Städten. Wenige Wochen zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg als rechtmäßig angesehen.

 

Die DUH fühlt sich durch diese Entscheidung in ihrer Position bestätigt, dass Pop-up Radwege rechtlich möglich und notwendig sind.

 

Jürgen Resch, der Bundesgeschäftsführer der DUH dazu: „Mit dem nun endgültigen Erfolg freuen wir uns über die damit geklärte, rechtlich freie Fahrt für sichere Radwege. Damit bleiben auch keine Zweifel an einer Rechtmäßigkeit von kurzfristig umgesetzten Pop-up Radwegen. Wie das Rechtsgutachten belegt, sind sie auch unabhängig von COVID-19 völlig zulässig und notwendig. Die Stadtverwaltungen haben keine Ausreden mehr, die notwendige Umwidmung von Straßenflächen in geschütztere Radwege zu verweigern oder gar um Jahre zu verzögern. Die von vielen Kommunen geäußerten Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit der Maßnahmen sind mit Einstellung des Klageverfahrens in Berlin endgültig hinfällig. Wir brauchen kurzfristig eine Verdopplung der Radwege und Halbierung der Zahl an Autos in unseren Städten. Wir ermutigen deshalb erneut die Menschen, uns Städte und Gemeinden zu nennen, in denen wir mit formalen Anträgen schnell Pop-up Radwege fordern sollen“. (TX)