Und es hat geblitzt...


Jährlich bekommen rund 2,8 Millionen Autofahrer Punkte in Flensburg, weil sie mindestens 21 km/h zu schnell unterwegs waren. Und wenn es geblitzt hat, sind der Schreck und die Verunsicherung groß. War ich wirklich so schnell? Wurde überhaupt richtig gemessen? Bekomme ich Punkte oder gar ein Fahrverbot?

geblitzt

Bei der ADAC-Rechtsberatung, in der Münchner Zentrale, melden sich täglich bis zu 1.500 Mitglieder mit Fragen rund um Auto, Verkehr und Mobilität, auch immer wieder welche zu Geschwindigkeitsverstößen.

 

Die Ausrede, dass man z.B. den Flieger erreichen musste, stellt keine Entlastung dar. Sie suggeriert vielmehr Vorsatz, was die Verdoppelung der Geldbuße nach sich ziehen könnte, warnt der ADAC. In der Regel sind die Messgeräte korrekt. Nur zu selten lassen sich technische Fehler oder eine falsche Bedienung nachweisen. Wer aber überzeugt ist, dass etwas nicht stimmt, sollte sich über einen Anwalt Akteneinsicht geben lassen und klären, ob es überhaupt Anknüpfungspunkte für ein teures Sachverständigengutachten gibt.

 

Ein Fahrverbot kann nur im Ausnahmefall und wenn ganz besondere Gründe vorliegen in eine Geldbuße umgewandelt werden. Insbesondere, wenn die Kündigung des Arbeitsplatzes droht, weil gar nicht mehr Auto gefahren werden kann. In so einem Fall kann gegen eine höhere Buße, meist wird verdoppelt, von einem Fahrverbot abgesehen werden.

 

Wird aber ein Fahranfänger während der Probezeit mit 21 km/h zu viel geblitzt, verlängert sich nach Rechtskraft eines Bußgeldbescheids die Probezeit von zwei auf vier Jahre. Außerdem muss ein Aufbauseminar in einer Fahrschule besucht werden.

 

Das Übersehen des Schildes, welches über die Höchstgeschwindigkeit schließlich informiert, lohnt sich als Einspruch nach ADAC-Angaben nur selten. Die Frage ist, ob dieses Schild ausreichend gut zu erkennen war. Doch dies überprüft die Polizei, wenn sie die Messstelle einrichtet.

 

Bei dem Foto vom Blitzer muss eine zweifelsfreie Identifizierung möglich sein. Bleiben beim Gericht Bedenken, kann ein Gutachter eingeschaltet oder gleich das Verfahren einstellt werden. Allerdings droht dann dem Halter eine Fahrtenbuchauflage... (ampnet/SW)