Unfallflucht mit Car-Sharing-Fahrzeug?




Wer mit einem Car-Sharing-Fahrzeug unterwegs ist, begeht auch dann Unfallflucht, wenn nur dieses gemietete Fahrzeug beschädigt wird. Bei einem „bedeutenden Schaden“ muss mit Entziehung des Führerscheins gerechnet werden. Die DAV informiert hier über eine Entscheidung des Amtsgerichts Berlin-Tiergarten vom März (AZ: 297 Gs 47/18). (ampnet/TX)