VDA fordert mehr staatliches E-Engagement.




Für private Nutzungen eines Dienstwagens muss der Fahrer 1 Prozent des Brutto-Listenpreises pro Monat für diese Nutzungen als Einkommen versteuern. Anders bei E-Dienstwagen. Für die muss der Arbeitnehmer bei privater Nutzung vom Jahr 2019 an nur noch 0,5 Prozent versteuern. Die Regelung ist nicht auf Neuwagen beschränkt.

 

Auch Gebrauchtwagen, wenn sie erstmals ab Januar als Dienstwagen genutzt werden, können unter diese Regelung fallen. Die Halbierung der Bemessungsgrundlage gilt außerdem für die Zuschlagssätze bei Fahrten zwischen Wohnung und erster Betriebs- oder Tätigkeitsstätte. Ebenso bei Familienheimfahrten bei beruflich doppelter Haushaltsführung. Diese Regelung wird zunächst 3 Jahre lang gelten, also bis zum 31.12.2021.

 

Darüber hinaus werden auch extern aufladbare Hybridfahrzeuge davon begünstigt. Entscheidend dabei ist, dass ein Plug-in-Hybrid (rechnerisch) höchstens 50 Gramm CO2 pro Kilometer ausstößt oder eine elektrische Reichweite von mind. 40 Kilometer hat. Für alle anderen Plug-in-Hybride gilt der bestehende Nachteilsausgleich weiterhin.

 

Bernhard Mattes, Präsident des VDA, betonte: „Dieser steuerpolitische Beitrag ist ein wichtiger Schritt, damit sich noch mehr Dienstwagennutzer für ein Elektroauto entscheiden. Wir begrüßen die Neuregelung“. Auch die Unternehmen könnten von der Verbesserung der CO2-Bilanz ihres Fuhrparks gewaltig profitieren. Und der VDA-Präsident unterstrich noch: „Zusätzlich müssen die Rahmenbedingungen für die Elektromobilität an zahlreichen Stellen deutlich verbessert werden. Der Umweltbonus, der beim Kauf eines Elektroautos gewährt wird, sollte über Juni 2019 hinaus verlängert werden“. Die Fördergelder sind noch nicht ausgeschöpft. Vor allem die Ladeinfrastruktur müssen weiterhin stärker ausgebaut werden.

 

Deutschland hatte im Juli 2018 gerade einmal nur 13.500 öffentliche Ladepunkte, 900 davon Schnelllader. Der größte Teil der Ladevorgänge findet im privaten Bereich statt. Damit E-Laden selbstverständlich wird, müsse auch das Bauordnungs-, Miet- und Eigentumsrecht angepasst werden, so Bernhard Mattes. Die notwendigen Änderungen sollten 2019 mit Nachdruck angepackt werden. Auch die Ausstattung von Stellplätzen mit Ladesäulen bei Neubauprojekten sei ein wichtiges Instrument. Die EU-Gebäuderichtlinie sollte zügig in nationales Recht überführt werden, betonte der VDA-Präsident: „Die Latte ist zu niedrig“. (ampnet/TX)