Verbandkastencheck!




Seit Jahresbeginn dürfen nur noch Kfz-Verbandkästen nach neuer DIN-Norm, die bereits seit dem Jahr 2014 gilt, verkauft werden. Dabei wurden einige Artikel aus dem Erste-Hilfe-Set gestrichen, andere kamen hinzu. Alte Verbandkästen dürfen noch bis zum Erreichen ihres Verfallsdatums verwendet werden.

 

Wer keinen Verbandkasten mitführt, riskiert bei der Hauptuntersuchung einen so genannten geringen Mangel. Die wichtige Plakette bekommt der Autofahrer dann zwar trotzdem, aber der Makel im Protokoll bleibt.

 

Gerät ein Pkw schließlich ohne das wichtige Rüstzeug für die Ersthilfe in eine Verkehrskontrolle der deutschen Polizei, muss der Fahrer/Halter ein Verwarnungsgeld von fünf Euro zahlen. Generell gilt: Autofahrer sollten stets wissen, an welcher Stelle im Fahrzeug der Verbandkasten ganz genau gelagert ist.

 

Ist das Verfallsdatum des Verbandkastens schließlich erreicht, müssen alle abgelaufenen Artikel gegen neue ausgetauscht werden. Ein Beispiel für die eingeschränkte Lebensdauer solcher Artikel sind Kompressen, denn sie sind steril. Dieser Zustand ist aber nur für eine gewisse Zeit gegeben. Durch niedrige Temperaturen im Winter sowie sommerliche Hitze im Auto/Fahrzeug werden die Materialien auf Dauer unbrauchbar, u.a. lässt die Klebefähigkeit nach. Darum gilt: Das Datum überprüfen.

 

Neu im Verbandkasten sind jetzt ein 14-teiliges Fertigpflasterset und ein Verbandpäckchen K sowie zwei Feuchttücher zur Hautreinigung. Nicht mehr vorhanden sein müssen ein Verbandpäckchen M, ein Verbandtuch BR, vier Stück Wundschnellverband DIN 13019-E 10x6. Und Mullbinden als Alternative zu den Fixierbinden sind gemäß der neuesten Regelung nicht mehr nötig. (TX)