Am 1. November 2018 wollen die Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) in Kooperation mit dem ADAC eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen einreichen. Das erklärten Vertreter beider Verbände in der Bundespressekonferenz in Berlin. Ziel ist allein die Feststellung, ob VW mit Software-Manipulationen Käufer vorsätzlich geschädigt hat.
Beteiligen können sich Käufer der Marken VW, Audi, Seat und Skoda mit dem Diesel EA 189, für die ein Rückruf ausgesprochen wurde. (ampnet/TX)
Max Verstappen hat den Großen Preis von Kanada gewonnen. Für den niederländischen Weltmeister war es bereits der 6. Erfolg in dieser noch eher jungen Saison. Während andere Siege spielerisch wirkten, musste sich Max...