Vorbereitet durch die dunkle Zeit.




Schwache Funzeln, durchrutschende Dynamos oder abgerissene Kabel, die Unzuverlässigkeit alter Beleuchtungsanlagen kennen viele Radfahrer nur zu gut. Wer auf dem Fahrrad gut gesehen und als gleichberechtigter Verkehrsteilnehmer wahrgenommen werden möchte, muss vor allem für funktionsfähiges Licht am Fahrrad sorgen und dies auch einschalten.

 

Gesetzlich zwingend vorgeschrieben sind…

 

- ein Frontscheinwerfer mit weißem Reflektor,

 

- ein Rücklicht und ein roter Rückstrahler,

 

- lange Reflexstreifen an den Flanken oder Reflektoren in den Speichen,

 

- zwei gelbe Reflektoren pro Pedal.

 

Batteriebetriebene Lichtanlagen dürfen inzwischen an allen Fahrrädern verwendet werden. Alle Leuchtmittel am Rad benötigen das amtliche Prüfzeichen, bestehend aus einer Wellenlinie, dem Buchstaben „K“ und einer Ziffernfolge. Generell gar nicht erlaubt sind blinkende Lampen.

 

Alltagsradlern rät der Radlerclub ADFC NRW zu moderner und nahezu wartungsfreier und sorgloser Lichttechnik mit Nabendynamo und LED-Leuchten. Der Generator in der Vorderradnabe ist im Gegensatz zum antiquierten Seitenläufer leise und leichtgängig, zudem liefert er auch bei Regen oder Schnee zuverlässigen Strom.

 

Ein LED-Rücklicht mit Standlicht und jetzt sogar mit Bremslicht sowie ein ausfallsicherer LED-Frontscheinwerfer sorgen dafür, dass Radler kaum zu übersehen sind. LED-Frontleuchten sind um ein Vielfaches heller als Halogenbirnchen und leuchten die Fahrbahn gut aus. Es ist sehr wichtig, dass solche Hochleistungsscheinwerfer akkurat eingestellt werden. Etwa 10 m vor dem Rad soll die hellste Stelle des Scheinwerfers die Fahrbahn erreichen. Ist diese Form der Leuchtquelle zu hoch eingestellt, werden entgegenkommende Verkehrsteilnehmer ganz gefährlich geblendet.

 

Wer die Beleuchtung an seinem Rad nicht selbst warten oder überprüfen möchte, sollte sich an den Handel wenden. (ampnet/TX)