VW-Film erklärt das WLTP-Prüfverfahren.




Euro6d-TEMP EVAP ISC: So lautet der Name der Emissionsnorm, die mit der zweiten Stufe der Typprüfung nach WLTP ab 1. September 2019 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge verpflichtend ist. Dabei wird das im vergangenen Jahr eingeführte WLTP-Verfahren durch neue technische Anforderungen erneut verschärft.

 

In einem Film (www.volkswagen.de/de/technologie/wltp.html) erläutert Volkswagen die wesentlichen Neuerungen.

 

„EVAP“ steht dabei für die Überprüfung der Verdunstungsemissionen. Ein Aktivkohlefilter in der Tankanlage verhindert schon heute bei VW-Modellen, dass Benzindämpfe an die Umgebung abgegeben werden. Bislang wurde dies bei einer Prüfung in einer luftdichten Kammer über 24 Stunden geprüft. In Zukunft sind es dann 48 Stunden, bei gleichen Grenzwerten. Um diese zusätzlichen Anforderungen zu erfüllen, werden die Wagen technisch umgerüstet.

 

Eine weitere wesentliche Änderung bei der zweiten WLTP-Stufe ist die Messung, ob die Emissionsgrenzwerte auch noch im Betrieb eingehalten werden. Dafür werden bis zu 5 Jahre alte Fahrzeuge stichprobenartig einem WLTP-Test unterzogen. Diese Feldüberwachung (ISC) wird bei ausgewählten Fahrzeugen mit einer Laufleistung von bis zu 100.000 km durchgeführt. VW setzt für entsprechende Vor-Ort-Messungen auch ein völlig neues mobiles Abgasmesslabor ein. (ampnet/TX)