VW muss Entschädigung zahlen!




Der VW-Konzern muss den von der Dieselaffäre betroffenen Eignern von Fahrzeugen eine Entschädigung zahlen. Das hat der Bundesgerichtshof heute entschieden, wie „t-online“ unter Berufung auf „Reuters“ meldet. Die Käufer manipulierter Diesel haben grundsätzlich einen Anspruch auf Schadensersatz vom Konzern.

 

Nach Urteil des BGH können Käufer eines Fahrzeugs mit manipulierter Abgassoftware ihr Auto zurückgeben. Der VW-Konzern muss einen Teil des Kaufpreises zurückerstatten. Es gilt noch nicht für alle Einzelfälle!

 

Vorangegangen war die Klage eines Mannes, der den ganzen Kaufpreis seines VW vom Hersteller wieder haben wollte. Das OLG Koblenz hatte ihm schließlich über 25.000 Euro für die Rückgabe zu gesprochen. Beide Seiten hatten das Urteil angefochten. VW berief sich dabei allein auf die Meinung, dass durch die Softwaremanipulation niemandem Schaden entstanden sei, da diese Fahrzeuge weiterhin uneingeschränkt genutzt werden konnten und können.

 

Etwa 60.000 Klagen sind laut VW noch anhängig. Das heutige Urteile bringt mehr Klarheit, da einzelne Gerichte unterschiedlich entscheiden haben. Gleichwohl sind noch nicht alle Fragen aufgeklärt. Wie sollen z.B. Kunden behandelt werden, die ihr Dieselfahrzeug etwa noch nach der Meldung über den Abgasskandal gekauft haben. Für den Sommer sind daher weitere Verhandlungstermine in Karlsruhe jetzt angesetzt. (ampnet/TX)