Was tun, wenn das Auto plötzlich weg ist?




Laut Bundeskriminalamt wurden 19.391 Autos gestohlen und damit 4,5 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Den wirtschaftlichen Schaden gibt der GDV mit gut 291 Millionen Euro an. Bei Diebstahl des Fahrzeugs kommt die Teil- oder Vollkaskoversicherung für den entstandenen Schaden auf. Darüber muss sich der Bestohlene also keine Gedanken machen.

 

Aber was tun, wenn festgestellt wird, dass das Fahrzeug verschwunden ist? Als erste Reaktion sollte man per Notruf 110 die Polizei informieren. Die kann dann sicherstellen, dass das Fahrzeug nicht wegen falschen Parkens oder auf Grund unzureichender Sicherung abgeschleppt und sichergestellt wurde. Handelt es sich tatsächlich um einen Diebstahl, ist sofort schriftlich Anzeige bei der Polizei zu erstatten.

 

Nach der Polizei muss direkt die Versicherung informiert werden. Dazu verpflichten die Versicherten die Vertragsbedingungen. Am einfachsten teilt man den Schaden seinem Versicherer über dessen Schadentelefon mit. Danach wird dem Geschädigten ein Formular zugeschickt. Sowohl bei der Auskunft als auch bei der polizeilichen Anzeige sollten möglichst präzise und korrekte Angaben zum Tathergang, dem Fahrzeug und evtl. auch zu entwendeten Gegenständen gemacht werden. Waren im Pkw EC- oder auch Kreditkarten, sind sie schnell über die einheitliche Sperr-Notrufnummer der bekannten Banken (aus dem Inland: 116 116; aus dem Ausland: +49 116 116 sowie +49 30 4050 4050) zu sperren.

 

Den Diebstahl des betreffenden Fahrzeugs deckt eine abgeschlossene Kaskoversicherung ab. Sie schließt ebenfalls Zubehörteile mit ein, wenn diese fest eingebaut waren. Lose Gegenstände sind nicht versichert. Daher sollten keine Wertgegenstände zurückgelassen werden. Wer über eine Hausrat- oder Gepäckversicherung verfügt, sollte diese allerdings über mit dem Auto entwendete Gegenstände informieren. Handelt es sich bei dem Fahrzeug um ein geleastes oder finanziertes, ist auch das beteiligte Finanzinstitut über die Tat zu unterrichten.

 

Das entwendete Fahrzeug bleibt nach der Diebstahlsanzeige noch einen Monat lang Eigentum des Versicherten. Bedeutet, dass er sein Fahrzeug in diesem Zeitraum zurücknehmen muss, wenn es aufgefunden wird. Deshalb sollte man sich nicht direkt ein Ersatzfahrzeug zulegen. (ampnet/TX)