Weg frei für Ladesäulen in privaten Tiefgaragen.




Halter eines E-Fahrzeugs, die in Mehrfamilienhäusern wohnen, haben künftig Anspruch auf Einbau einer Ladesäule in gemeinsam genutzten Tief- und Sammelgaragen. Das hat der Bundestag beschlossen und den Weg für eine Reform des Wohnungseigentumsgesetzes freigemacht. Der Besitzer des E-Autos trägt jedoch die Kosten für z.B. eine Wallbox.

 

Eine Studie des ADAC hatte in 2019 ergeben, dass nur 4 Prozent der bundesweit gut 4.800 untersuchten Tiefgaragen mit über 10 Stellplätzen über einen Stromanschluss und lediglich 2 Prozent über eine Ladesäule oder Wallbox verfügten. Bislang mussten bei generellen Umbauten am Gemeinschaftseigentum alle Miteigentümer zustimmen, war einer gegen eine Installation z.B. einer Wallbox, war ein Einbau nicht möglich. (ampnet/TX)