Wer darf einen Anhänger ziehen?




Eine Anhängerkupplung ist in vielen Situationen äußerst nützlich, doch nicht mit jedem Pkw-Führerschein darf man jeden Anhänger ziehen. Im Einzelfall hängt das vom Datum der Fahrprüfung ab und den erworbenen Klassen. Fahrradträger für die Anhängerkupplung dürfen in jedem Fall „lizenzfrei“ verwendet werden, erläutert Daniel Korn von Bertelshofer.

 

Wer vor dem 1. Januar 1999 die Pkw-Fahrerlaubnis (Klasse 3) erwarb, durfte selbst leichte Lkw-Gespanne mit bis zu zwölf Tonnen fahren. Aus Gründen des Bestandsschutzes bleiben diese Vorrechte auch bei einer Umschreibung auf den aktuellen EU-Führerschein erhalten, die Klassen (BE, C1E und CE) können ohne weitere Prüfungen eingetragen werden.

 

Wer nach dem 1. Januar 1999 seine Fahrprüfung abgelegt hat, darf mit dem normalen Pkw-Führerschein (Klasse B) nur Anhänger mit einem Gewicht von bis zu 750 Kilogramm ziehen. Sofern die Gesamtmasse des Gespanns 3,5 Tonnen nicht übersteigt, dürfen allerdings auch schwerere Anhänger gezogen werden, aber leichter als das Auto sein müssen.

 

Noch relativ neu ist die Zusatz-Klasse B96, die preiswert und einfach erworben werden kann. Die Schlüsselzahl erlaubt es, Gespanne mit der Gesamtmasse von bis zu 4,25 Tonnen zu bewegen, was insbesondere für die Wohnwagen-Camper eine äußerst interessante Angelegenheit ist.

 

Wer die „richtig dicken Brummer“ unter den Anhängern ziehen will, der benötigt den Anhängerführerschein der Klasse BE, der Anhänger mit einem Gesamtgewicht von bis zu 3,5 Tonnen abdeckt. So ein Gespann wiegt dann schnell 5,0 bis 6,0 Tonnen. Wer vollends mit dem Potential des alten 3er-Führerscheins gleichziehen möchte, muss zusätzlich die Lkw-Klassen C1E und CE erwerben. Sie sind dann notwendig, wenn mit einem Pkw extrem schwere Anhänger gezogen werden sollen. In der Regel verhindert aber die zulässige Anhängelast der meisten Autos das Ziehen von Anhängern mit einem Gewicht von über 3,5 Tonnen. (ampnet/TX)