Wer zahlt für das abgesoffene Auto?




Um erst keine Folgeschäden zu riskieren, sollten von Hochwasser oder Fluten beschädigte Fahrzeuge nicht gestartet werden, sondern erst zum nächsten trockenen Ort geschoben oder abgeschleppt werden. Dann die Batterie abklemmen und den Wagen zur Werkstatt bringen lassen. Es gibt laut ADAC keinen Unterschied zwischen E-Auto und Verbrenner.

 

Alle Stecker und Kontakte sowie die Hochvoltbatterie sind wasserdicht verbaut und es besteht auch kein erhöhtes Stromschlagrisiko. Wichtig ist bei Wasserschäden zu wissen, wie weit das Wasser vorgedrungen ist.

 

Für Schäden an Fahrzeugen, die geparkt waren und durch Hochwasser oder ähnliche Ereignisse beschädigt wurden, kommt in diesem Fall die Teilkaskoversicherung auf. Die Kaskoversicherung kann die Leistung aber verweigern, wenn das Fahrzeug nicht rechtzeitig aus diesem Gebiet gefahren wurde, obwohl die Möglichkeit dazu bestand. Aber für jede Antriebsart gilt: Nicht durch Hochwasser fahren, da nicht immer klar ist, wie tief das Wasser wirklich ist und ob sich darin Hindernisse befinden. Konventionelle Pkw (auch viele SUV) sind nur für eine max. Wassertiefe von rund 20 bis 25 cm bei langsamer Geschwindigkeit ausgelegt. Steht das Wasser höher, kann das Fahrzeug liegen bleiben, Schaden nehmen. Das Auto kann von den Wassermassen auch mitgerissen werden. (TX)