Winterausrüstung bei den Nachbarn.




Wintersportler zieht es nicht nur nach Frankreich, Italien. Österreich oder in die Schweiz: Auch Länder wie die Slowakei, Bulgarien oder Spanien bieten gute Bedingungen. Nicht überall gelten die gleichen Vorschriften für die Winterbereifung. Wer etwa nach Norwegen in den Skiurlaub fährt, muss, welch Wunder, nicht zwingend mit Winterreifen unterwegs sein.

 

Sollten aber winterliche Straßenverhältnisse herrschen, dann müssen Autos mit Sommerreifen mit Schneeketten ausgerüstet sein, betont der ADAC. Andernfalls droht ein Bußgeld ab etwa 80 Euro.

 

In Italien ist es landesweit nicht einheitlich, jede Provinz kann selbst über Regelungen entscheiden. In weiten Teilen des Landes gibt es gar keine generelle Winterreifenpflicht. Allerdings kann die geeignete Bereifung durch Schilder kurzfristig angezeigt werden. Auch für Schneeketten. In Südtirol dürfen die Autos laut ADAC bei winterlichen Straßen nur mit Winterreifen unterwegs sein und auf der Brennerautobahn A 22 bis Affi gilt vom 15. November bis 15. April eine allgemeine Winterreifenpflicht. Im Aostatal herrscht diese vom 15. Oktober bis 15. April. Wer sich nicht daran hält, muss mit Bußgeldern zwischen 41 und 335 Euro rechnen.

 

Wer in Richtung Alpen oder anderer Skigebiete unterwegs ist, sollte sich vorher über die geltenden Bestimmungen informieren.

 

Und noch ein allerletzter winterlicher Tipp: In Spanien und in Polen gibt es weder eine Winterreifen- noch eine Schneekettenpflicht für Autos.

 

In Deutschland gilt die „situative Winterreifenpflicht“. Das bedeutet, dass der Gesetzgeber eine den Straßenverhältnissen angepasste Bereifung fordert. Wer z.B. bei Schnee mit Sommerreifen fährt, dem drohen daher im Falle eines Unfalls teilweise Leistungskürzungen. (ampnet/TX)