Winterkorn und Stadler kriegen Probleme.




Der Volkswagen-Aufsichtsrat will gegen den ehemaligen Konzernchef Prof. Dr. Martin Winterkorn sowie früheren Audi-Vorstandsvorsitzenden Rupert Stadler Schadensersatzansprüche geltend machen. Damit soll ein Schlussstrich unter die seit Oktober 2015 laufenden Untersuchungen im Rahmen der Diesel-Abgasmanipulation gezogen werden.

 

Das von der Rechtsanwaltskanzlei Gleiss Lutz extra erstellte Gutachten kommt zum Schluss, dass den beiden früheren Managern „fahrlässige Pflichtverletzungen“ vorgeworfen werden kann. Die ganze Untersuchung erstreckte sich auf im Zeitraum amtierende Mitglieder des Vorstands. In die Analyse flossen über 65 Petabyte Daten und mehr als 480 Millionen Dokumente ein. Davon wurden rund 1,6 Millionen Dateien als relevant betrachtet, gesichtet und überprüft sowie mehr als 1.550 Interviews und Vernehmungen geführt. Zudem wurden staatsanwaltschaftliche Akten, Berichte des US-Monitors sowie behördliche und gerichtliche Verfahren weltweit ausgewertet. Die jetzt abgeschlossene Untersuchung war die mit Abstand umfangreichste und aufwändigste Untersuchung in einem Unternehmen in der deutschen Wirtschaftsgeschichte.

 

Ergebnis ist, dass Prof. Dr. Martin Winterkorn seine Sorgfaltspflichten als damaliger Vorsitzender des Vorstands der Volkswagen AG verletzt hat. Gleiches gilt für Rupert Stadler in Bezug auf die Marke Audi. (ampnet/TX)