Winterreifen müssen ab 2018 neu gekennzeichnet sein!




Wer jetzt Winterreifen kauft, sollte nicht nur auf Qualität, individuelle Fahreigenschaften und den Preis achten, sondern auch auf das „Alpine“-Symbol. Das dreigezackte Bergpiktogramm mit der Schneeflocke in der Mitte ist Pflicht für alle Winterreifen, die ab 1. Januar 2018 hergestellt werden, betont der ADAC.

 

Das bisherige M+S-Zeichen reicht ab nächstem Jahr für neu produzierte Winterreifen nicht mehr aus. Übergangsweise (bis 30. September 2024) erfüllen jedoch bereits hergestellte Reifen mit M+S-Kennzeichnung noch die Winterreifenpflicht. Heißt: Verbraucher müssen bereits vorhandene Winterreifen nicht sofort ersetzen.

 

Dem neuen Symbol liegt ein höherer Anspruch der Qualität zugrunde: Während für die Kennzeichnung M+S keine einheitlichen Prüfkriterien erforderlich sind, müssen Reifen für das „Alpine“-Symbol beim Bremstest Mindestqualitäten zeigen.

 

Was bleibt, ist die Regelung zur aktuellen situativen Winterreifenpflicht: Bei Glatteis, Reif- und Eisglätte, Schnee und -Matsch müssen alle Pkw Winterreifen aufgezogen haben. Oder: Bei winterlichen Bedingungen auf den  Straßen sind Sommerreifen verboten. Sonst drohen Bußgeld und 1 Punkt in Flensburg sowie empfindliche Auswirkungen auf Kasko und Haftpflicht, wenn ein Unfall passiert. Neu ist aber, dass jetzt auch der Fahrzeughalter mit einer Geldbuße und 1 Punkt rechnen muss, wenn er bei den genannten winterlichen Straßenverhältnissen eine Fahrt ohne Winterreifen anordnet oder zulässt.

 

Übrigens: Motorräder sind inzwischen von der Winterreifenpflicht wieder ausgenommen. Der Gesetzgeber beugte sich damit in diesem Jahr dem Faktum, dass es kaum entsprechenden Reifen auf dem Markt gibt, und ohnehin die meisten motorisierten Zweiradfahrer ihr Fahrzeug im Winter komplett stehen lassen... (ampnet/TX)