Winterreifenpflicht in Europa.




Wer im Winter mit dem Auto ins europäische Ausland fährt, sollte die richtigen Reifen aufgezogen haben. Winter- oder Ganzjahresreifen sind zwar nicht in allen Ländern Pflicht, können aber teils sehr kurzfristig vorgeschrieben werden, erklärt der ADAC. Und dafür sind die Bußgelder mancherorts deutlich höher als in Deutschland!

 

In Österreich gibt es keine generelle Ausrüstungspflicht. Die Autofahrer müssen aber bei Eis und Schnee mit Winter- oder Ganzjahresreifen mit einer Profiltiefe von mindestens 4 Millimetern unterwegs sein. Und die Verpflichtung gilt immer vom 1. November bis zum 15. April und kann bei Missachtung zu einer Geldbuße von bis zu 5.000 Euro führen. In eher harmlosen Fällen ist mit einem Bußgeld von 35 Euro zu rechnen. Auch in der Schweiz gibt es keine generelle Winterreifenpflicht, aber es kann bei mangelhaften Reifen eine Buße von 100 Franken verhängt werden.

 

In Frankreich kann je nach Witterung der Winterreifen durch Schilder vorgeschrieben sein. Die Reifen sollten eine Mindestprofiltiefe von 3,5 Millimeter vorweisen. Und wer die Schneeketten- und Winterreifenpflicht missachtet, muss 135 Euro Bußgeld zahlen. In Italien gibt es gar keine einheitliche Regelung. Die Provinzen können den Zeitrahmen und die Stecken für die Winterreifenpflicht frei bestimmen. Die lokalen Behörden entscheiden hierbei je nach Situation auf den Straßen. In Südtirol dürfen Kraftfahrzeuge bei winterlichen Straßen generell nur mit Winterreifen unterwegs sein. Das gilt vom 15. November bis 15. April, auch auf der Brennerautobahn bis Affi und im Stadtgebiet Bozen. Verstöße werden mit einer Buße von 85 bis 338 Euro bestraft.

 

In Tschechien gibt es bei Schnee, Eis und Matsch oder allgemein bei Temperaturen unter 4 Grad eine Winterreifenpflicht. Sie gilt immer vom 1. November bis 31. März. Pkw-Reifen müssen eine Mindestprofiltiefe von 4 Millimetern haben. Wer mit falschem Reifen fährt, muss mit einem Bußgeld von 1.500 bis 2.500 Kronen rechnen (ca. 55 bis 92 Euro).

 

Schneeketten können in Frankreich, Italien, Österreich und der Schweiz von den Behörden örtlich angeordnet werden. Die Ketten können nicht nur an den Antriebsrädern befestigt werden! (ampnet/TX)