Winterschäden: Ein Fall für die Versicherung?




Der Winter stellt Kraftfahrer und Fahrzeuge vor viele Herausforderungen. Nicht nur, dass das Auto möglicherweise morgens von Eis und Schnee befreit werden muss oder die Betriebsmittel frostsicher und die Bereifung wintertauglich sein sollten, auch die Gefahr von Unfällen steigt. Zudem belasten Kälte und Feuchtigkeit Material und Technik der Fahrzeuge.

 

Beim Thema Winterschäden am Auto denken die meisten Menschen in der Regel an verbeultes Blech, weil die glatten Straßen den Bremsweg verlängern oder im schlechtesten Fall Autofahrer die Kontrolle über ihr Fahrzeug ganz oder zeitweise verlieren. Das ist nicht weit hergeholt, wie Statistiker des GDV herausfanden. Sie glichen Daten des Wetterdienstes tagesgenau mit dem Schadengeschehen auf den heimischen Straßen ab und fanden dabei heraus, dass Nässe die Unfallgefahr steigen lässt, bei jeder Temperatur, besonders aber bei Kälte. Die Kombination Nässe und Kälte lässt die Unfallzahlen im Vergleich mit einem „durchschnittlichen“ Tag um knapp 20 Prozent steigen.

 

Wer zahlt, wenn es bei Schnee, Eis und Glätte zum Schaden am Auto kommt? Grundsätzlich haben sich Kraftfahrer auf die Wetterbedingungen einzustellen und sich entsprechend zu verhalten. Bestes Beispiel ist der Begriff der „nicht angepassten Geschwindigkeit“, der sich keinesfalls nur auf vorgegeben Tempolimits bezieht. Das bedeutet konkret: Die Person am Steuer ist verpflichtet, ihre Fahrweise den Witterungsverhältnissen anzupassen, sprich im Zweifel lediglich im Schritttempo unterwegs zu sein. Daraus folgt im Winter, dass häufig bei Glatteisunfällen auch dem Geschädigten von den Gerichten eine Mitschuld zugesprochen wird, es sei denn, er kann zweifelsfrei nachweisen, dass er sich korrekt, also der Verkehrssituation entsprechend verhalten hat. Gut, wer in einer solchen Situation eine Vollkaskoversicherung hat. Denn diese kommt ja auch für selbstverschuldete Schäden auf. Und nicht ganz zu vergessen: Sie zahlt ebenfalls, wenn sich etwa der Unfallverursacher gar nicht ermitteln lässt. Vollkasko-Versicherte haben allerdings darauf zu achten, dass sie den Schaden binnen 7 Tagen melden, erläutert dazu extra das von der HUK-Coburg initiierte Goslar Institut für verbrauchergerechtes Versichern.

 

Zu den ebenfalls häufigen Unfallursachen in den Wintermonaten gehört, dass Autofahrer ihren Wagen vor Fahrtbeginn nicht ausreichend von Eis und Schnee befreien. Diese können dann von der Motorhaube oder dem Autodach „fliegen“ und nachfolgende Fahrer behindern oder gefährden. Ebenfalls nicht selten ist der „Blindflug“. (ampnet/TX)