Wirtschaftlichkeit vor Sicherheit?




Stellen Sie sich einmal vor: Sie und Ihre Familie fliegen in den Urlaub. Sie stehen alle am Terminal und warten darauf, endlich in das Flugzeug einsteigen zu dürfen. Die Stewardess macht die letzte Durchsage zum pünktlichen Abflug und öffnet das Gate für die Passagiere. Sie und Ihre Familie zücken die Boardkarten und marschieren durch die Schleuse.

 

Im Flugzeug angekommen suchen Sie die Plätze auf und machen es sich bequem. Sie, der das Glück hat, sogar einen Fensterplatz ergattert zu haben, können den Beladern dabei zusehen, wie sie die letzten Koffer und Frachtstücke in den Laderaum bringen. In Gedanken versunken an Sonne, Strand und Meer verschwenden Sie dabei bestimmt gar keinen einzigen Gedanken an die Sicherheit des Flugzeuges. Alles wird schon gut gehen, für genug Sicherheit ist schließlich gesorgt. Doch wie sicher ist dieses Flugzeug denn nun wirklich? Und stimmt es, dass die Fracht- und Gepäckstücke ausreichend, vor dem Verladen, kontrolliert werden?

 

Jedes Packstück, das nicht an der sicheren Lieferkette teilnimmt, das mit Hilfe eines Passagierluftfahrzeuges transportiert wird, muss Aufgrund des Vorfalles vom 11.September 2001 einer entsprechenden Kontrolle unterzogen werden. Die Kontrolle besteht darin, das Frachtstück mittels einer Röntgenanlage zu durchleuchten, um somit den Inhalt feststellen zu können. Sollte, aufgrund der hohen Dichte des Frachtstücks, eine Kontrolle durch eine Frachtröntgenanlage nicht möglich sein, so müssen andere Kontrollmethoden durchgeführt werden. So kann sichergestellt werden, dass sich wirklich keine gefährlichen Güter an Bord befinden.

 

Seit Oktober soll in Deutschland ein neues Kontrollverfahren eingeführt werden, das Remote Explosives Scent Tracing, oder REST-Verfahren. Hier geht es darum mit Hilfe einer speziellen Vorrichtung Luftproben aus dem vollbeladenen Lkw zu entnehmen und dann erst diese Probe einem Sprengstoffspürhund zur Geruchskontrolle vorzulegen. Dabei wird weder das Frachtstück entladen, noch geöffnet oder mittels Röntgenanlage durchleuchtet. Dieses Verfahren verspricht eine schnellere und sichere Abfertigung von Gütern und soll Inhalte vor Beschädigungen schützen.

 

Identifizierbare Luftfracht/Luftpost wird bei der Produktion, Verpackung, Lagerung, dem Versand und/oder dem Transport vor unbefugtem Eingriff oder Manipulation von außen geschützt. Das heißt, dass die Verpackung keine Löcher oder Schlitze aufweisen darf, sodass es hier möglich wäre einen verbotenen Gegenstand (wie z.B. Sprengstoff) einzubringen. Die meisten Versender verpacken ihre Güter nun so gut, dass weder Wasser eindringen, noch Luft entweichen kann. Es ist ja eine wertvolle Fracht...

 

Das REST-Verfahren stützt sich nun darauf, dass es möglich sei mittels der oben genannten Vorrichtung, Luftproben aus genau diesen, sehr gut verpackten, Frachtstücken entnehmen zu können. Rein wirtschaftlich ist ein Meilenstein. Jetzt kommt das ABER: Das REST-Verfahren ignoriert alle gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollmethoden von Frachtgütern.

 

Frachtgüter sind dicht verschlossen, sodass hier gar kein Luftaustausch zwischen Frachtgut im inneren und der äußeren Umgebung stattfinden kann. Somit kann auch keine Luft von außen nach innen eindringen und umgekehrt. Das REST-Verfahren wirbt damit, Sprengstoffspuren aus der Luft im inneren des Frachtstücks via Filter und Sprengstoffspürhunden schnell und effizient zu erkennen. Soweit die Theorie. In der Praxis sind Frachtstücke jedoch aus Schutz vor Beschädigungen so gut wie niemals nur einmal verpackt. Der Einsatz von z.B. Mehrfachkartonagen und einer mehrfache Umwickelung mit Frachtfolie riegeln den Luftaustausch quasi völlig ab. Das heißt, sollte das Frachtgut im inneren der Kiste in weitere Kisten oder Boxen verpackt sein, kann der Sprengstoffspürhund die potenzielle Sprengstoffgefahr gar nicht oder nur unter sehr erschwerten Bedingungen erschnüffeln. Völlig egal wie gut das feine Näschen des Hundes arbeitet, die Erkennungsrate geht hier praktisch leider gegen 0!

 

Dabei dürfen wir auch nicht außer Acht lassen, dass rund 70 Prozent der Luftfracht in Passagierluftfahrzeuge verbracht wird. Das heißt, wenn 20 Prozent davon mittels REST-Verfahren kontrolliert wurde, so ist aktuell davon auszugehen, dass in 14 von 100 Luftfahrzeugen, also eine Fracht vorzufinden ist, welche mittels REST als „SICHER“ deklariert wurde...

 

Wie Fahrlässig geht unser Staat also mit den Leben seiner Bürger um?

 

Unser Fazit zum REST-Verfahren: Wir, die First Class Zollservice GmbH, sind ein erfahrenes Transport- und Logistikunternehmen, welches sich seit über 25 Jahren mit Luftfracht und Luftfrachtkontrollen befasst. Dazu weisen wir einen 35-jährigen  Erfahrungsschatz im persönlichen Umgang mit Hunden auf. Wir können mit eindeutiger Sicherheit sagen, dass das REST-Verfahren in der Praxis nicht umgesetzt werden kann ohne eine neue Sicherheitslücke in der zivilen Luftfahrt, für Terroristen zu öffnen. Die Sicherheitsmängel sind ein hier nicht vertretbares Risiko für Leib und Leben und gefährden zudem die nationale und internationale Sicherheit. Auch wenn das Verfahren eine wirtschaftliche Sensation darstellt, so darf wohl die allgemeine Sicherheit niemals in den Hintergrund rücken... (TX)