Wohin steuert das Transportwesen?


Der Jahresurlaub steht an und man will mit der ganzen Familie in den wohlverdienten Urlaub fliegen und einfach einmal abschalten. Man lässt die ganze Prozedur am Flughafen über sich ergehen und sinkt mit den Gedanken an Sonne, Strand und Meer in seinen Sitz. Man verschwendet bestimmt keinen einzigen Gedanken an die Sicherheit des Flugzeuges!

Transport

Dekra


Alles wird schon gut gehen, für genug Sicherheit ist schließlich gesorgt. Doch wie sicher ist dieses Flugzeug denn nun wirklich? Und stimmt es, dass die Fracht- und Gepäckstücke ausreichend, vor dem Verladen in das Flugzeug, kontrolliert werden?

 

Jedes Packstück, das nicht an der sicheren Lieferkette teilnimmt, muss seit den Anschlägen des 11. September 2001 einer intensiven Kontrolle unterzogen werden. Die Kontrolle besteht darin das Frachtstück mittels einer Röntgenanlage zu durchleuchten, um somit den Inhalt feststellen zu können. Sollte, aufgrund der hohen Dichte des Frachtstücks, etwa eine Kontrolle durch eine Frachtröntgenanlage nicht möglich sein, so müssen andere Kontrollmethoden herangezogen werden. Dabei muss dann das Packstück geöffnet werden und schließlich auch mittels eines Sprengstoffspurendetektors, einer visuellen und physischen Probe per Hand oder mit einem Sprengstoffspürhund kontrolliert werden. So kann sichergestellt werden, dass sich keine gefährlichen Gegenstände in den Gütern befinden. Diese Methodik könnte schon bald Geschichte sein…

 

Ab Oktober 2018 soll in der Bundesrepublik ein neues Kontrollverfahren eingeführt werden. Das Remote Explosives Scent Tracing oder einfach REST-Verfahren. Hier soll mit einer speziellen Vorrichtung die Luftprobe aus dem vollbeladenen Lkw entnommen werden und diese Probe einem Sprengstoffspürhund zur Geruchskontrolle vorgelegt werden. Dabei wird weder das Frachtstück vom Lkw geladen, noch geöffnet oder mittels Röntgenanlage durchleuchtet. Dieses Verfahren verspricht eine schnelle und sichere Abfertigung von Gütern und soll zudem den Inhalt der Fracht vor Beschädigungen schützen.

 

Identifizierbare Luftfracht/Luftpost wird bei der Produktion, Verpackung, Lagerung, Versand und/oder dem Transport vor unbefugtem Eingriff von außen geschützt. Heißt: Die Verpackung hat keine Löcher oder Schlitze, sodass es theoretisch möglich wäre einen verbotenen Gegenstand dort einzubringen. Die meisten Versender verpacken ihre Güter so gut, dass weder Wasser eindringen, noch Luft entweichen kann, da es sich um wertvolle Fracht handelt, welche am Ende nicht beschädigt werden darf.

 

Das REST-Verfahren stützt sich nun darauf, dass es möglich sei mittels der oben genannten Vorrichtung, Luftproben aus genau diesen, sehr gut verpackten, Frachtstücken zu entnehmen.

 

Das klingt alles äußerst positiv; eine schnelle sowie sichere Deklaration der Fracht gepaart mit Einsparungen von Kosten und Risikominimierung einer Beschädigung des Frachtinhalts. Rein wirtschaftlich gesehene ein Meilenstein. Doch jetzt kommt das große ABER. Das REST-Verfahren ignoriert sämtliche gesetzlich vorgeschriebenen Kontrollmethoden. Es ist auch fraglich, auf welche Studie(n) sich die „Entwickler“ hierbei stützen.

 

Ein gutes Beispiel für die Unsicherheit des REST-Verfahrens ist u.a. der Ausstieg Englands aus diesem Verfahren. England praktizierte neben Frankreich und den Niederlanden fleißig diese Kontrollmethode bis sich das Blatt wendete und im Jahre 2010 eine Paketbombe aus dem Jemen bei einer REST-Kontrolle unerkannt blieb. Dieser Sicherheitsvorfall führte 2014 zu einem endgültigen REST-Verbot.

 

Nicht nur Sprengstoffe stellen ein potenzielles Risiko für die Fracht dar. Auch normales Gefahrgut wie z.B. brennbare Öle und/oder Spraydosen können auf diesem Weg nicht oder nur äußerst schwer erkannt werden. Dadurch, dass die Fracht weder geöffnet noch durch ein Röntgengerät überprüft wird, ist es somit so gut wie ausgeschlossen, undeklariertes Gefahrgut aufzufinden. Jede Luftfrachtsicherheitskontrollkraft nach §9 kann bestätigen, dass es pro Tag mind. einen Fall von undeklariertem Gefahrgut gibt. Ist es in der Zukunft also irrelevant, wenn undeklariertes Gefahrgut in ein Luftfahrzeug gebracht wird? Völlig unentdecktes, nicht deklariertes Gefahrgut stellt heute für die Luftsicherheit ein Risiko dar. (TX)